Henstedt-Ulzburg (em/mo) Ex-Bürgermeister Torsten Thormählen wurde vor dem Norderstedter Amtsgericht wegen Betrugs zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt - das will sein Anwalt Michael Gubitz nun anfechten. Ob Revision oder Berufung entscheidet sich erst nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung.
Fest steht, dass Gubitz seine Ansicht, das Urteil sei fehlerhaft, wie folgt begründet: Zum einen gibt er die Unauffindbarkeit der Nebentätigkeitsanzeige und die damals erforderliche Genehmigung in der Personalakte an. Zum anderen die vom Gericht angenommene Pflicht, Thormählen müsse weitere Informationen über Nebentätigkeiten ohne jede Nachfrage mitteilen. Eine solche Pflicht gibt und gab es aus Sicht der Verteidigung nicht.