Henstedt-Ulzburg (rj) „Für mich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung nicht mehr möglich.“ Torsten Thormählen, suspendierter Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, bat bei der gestrigen Einwohnerversammlung darum, dass die Bürger am 22. September für seine Abwahl stimmen.
Dabei war auf der gestrigen Informationsveranstaltung über das Abwahlverfahren der Tenor von den anwesenden Gästen mehrheitlich ein ganz anderer. Thormählen ist beliebt bei den Henstedt-Ulzburgern, das war auch gestern im voll besetzten Bürgerhaus wieder spürbar. Es gab sogar minutenlangen Applaus nach seiner Rede. Ausführlich nahm Thormählen Stellung zum Vorwurf des Betruges, weil er seine Nebeneinkünfte nicht abgeführt habe. „Ich habe diese Tätigkeiten bei der Stadt Norderstedt korrekt angezeigt. Die Anzeige wurde mir auch schriftlich bestätigt“, sagte er. Zu der Frage, ob die erzielten Einkünfte ablieferungspflichtig waren, liege ihm eine Expertise einer renommierten Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht vor, „die eine Abführungspflicht in meinem Fall ausdrücklich verneint“. Auch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sei im Bilde gewesen. „Ich habe allerdings meine Beratertätigkeit nach meinem Dienstantritt als Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg am 1. Juli 2010 nicht erneut angezeigt, weil ich bereits nach wenigen Wochen erkannt habe, dass ich diese Tätigkeit aus zeitlichen Gründen nicht mehr leisten kann und diese einvernehmlich zum 31. Dezember 2010 beendet.“
Auch der Vorwurf des Sozialversicherungsbetruges gehe für ihn ins Leere. Thormählen: „Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass es sich bei zwei Beraterverträgen, die von den Kommunalbetrieben Ellerau abgeschlossen worden sind, um Scheinselbstständigkeiten gehandelt hat und die gezahlten Honorare damit sozialversicherungspflichtig gewesen wären. Das Arbeitsgericht Neumünster hat jedoch bereits vor über einem Jahr festgestellt, dass es sich bei dem einen Beratervertrag nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gehandelt hat. Damit entfällt auch hier die Grundlage für die Annahme einer Strafbarkeit.“
Thormählen hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, gleichwohl am Abend betont, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung nicht mehr möglich sei. Zu tief sitzt die Wunde, dass die Politiker im Mai für ein Abwahlverfahren stimmten. „Das kam einer Vorverurteilung gleich“, betonte er. Ein weiterer Schock waren für ihn die „Unwahrheiten, Gerüchte und bösartigen Unterstellungen über meine Familie“.
Dass er nicht darum wirbt, gegen die Abwahl zu stimmen, begründet er vor allem aber mit der Länge des laufenden Verfahrens und einer weiteren Lähmung der Gemeinde. Thormählen: „ Es geht hier nicht in erster Linie um mich, sondern darum, was für Henstedt-Ulzburg das Beste ist.“ Am 22. September sind nun die Einwohner gefragt, wie sie zu Thormählen stehen. Was die Fraktionen in der Gemeindevertretung machen, wenn die Abwahl nicht durchgeht, ist seit dem gestrigen Abend auch bekannt: eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Thormählen sei weiterhin nicht mehr möglich.