Henstedt-Ulzburg (em) Im Kreis Segeberg finden derzeitig vermehrt Sammlungen von u. a. Elektronik- und Elektronikaltgeräten statt. Die Sammlungen werden per Flyer meist für den darauffol-genden Tag angekündigt. Die Haushalte werden aufgefordert, z. B. Kühlgeräte, E-Herde, Waschmaschine oder auch Kleingeräte an den Straßenrand zur Abholung be-reitzustellen. Im Regelfall erfolgt durch die Sammler ein nicht sachkundiger Umgang mit den Geräten.

Die Geräte werden „ausgeschlachtet“, Betriebsflüssigkeiten können aus-treten und so z. T. nicht unerhebliche Schäden verursachen. Einige Sammler verschif-fen die Geräte auch ins Ausland, wo sie ebenfalls von üblicherweise nicht kundigen Personen behandelt werden. Hintergrund ist immer die Gewinnerzielung auf billigste Art und Weise. Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterliegen gewerbliche Sammlungen einer grundsätzlichen Anzeigepflicht. Ausgenommen von gewerblichen Sammlungen ist jedoch das Sammeln von gefährlichen Abfällen.

Elektronik- oder Elektronikaltgeräte sind grundsätzlich als gefährlicher Abfall anzusehen und aus diesem Grunde von derartigen Sammlungen ausgeschlossen. Die Erfassung von Altgeräten erfolgt ausschließlich durch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (Wege-Zweckverband) oder den Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Erfolgt trotzdem eine Sammlung, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden kann. Hinweise aus der Bevölkerung können hier sehr zweckdienlich sein. Sobald ein ver-wertbares Kennzeichen oder ggf. Angaben über das Fahrzeug, Kopien des Flyers, Angaben über die sammelnden Personen evtl. auch Fotos vorliegen, erfolgt von Seiten des Kreises Segeberg eine weitere Ermittlung und Einleitung eines entsprechenden Verfahrens. Hinweis: Sofern sich die Sammlungen auf nicht gefährliche Abfälle wie z. B. Alttextilien, Geschirr usw. beziehen, besteht von Seiten des Sammlers eine grundsätzliche Anzeigepflicht. In diesen Fällen kann nicht grundsätzlich von dem Verbot der Sammlung ausgegangen werden.