Henstedt-Ulzburg (em) Betrug in zwei Fällen sowie Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 47 Fällen - das wirft das Amtsgericht Norderstedt dem derzeit suspendierten Bürgermeister Thorsten Thormählen, der bereits seit Februar 2012 von seinem Amt frei gestellt ist, vor. Zur Folge hätte dies eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Zahlung von 10.000 Euro als Auflage an die Landeskasse. Sofern die Verteidigung innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch einlegt.
Thormählens Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Gubitz äußert sich wie folgt: „Die maßgeblichen Personen kannten die tatsächlichen Verhältnisse. Herr Thormählen hat niemanden getäuscht, also auch keinen Betrug begangen. Der behauptete Schaden, der den Städten Norderstedt und Henstedt-Ulzburg entstanden sein soll, liegt darin, dass diese Kommunen nicht das Einkommen abschöpfen konnten, das Herr Thormählen durch seine zweifache Beanspruchung erzielt hat. Der Vorwurf des Vorenthalten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen ist ebenfalls unzutreffend. Er betrifft die Tätigkeiten zweier Personen für die Kommunalbetriebe Ellerau. In einem Fall hat das Arbeitsgericht Neumünster bereits festgestellt, dass eine Selbstständigkeit zu Recht angenommen wurde. Damit bestand auch keine Sozialversicherungspflicht.“
Ziel der Verteidigung ist die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Norderstedt, die durch einen Einspruch gegen die Vorwürfe erreicht wird. „Sowohl die Annahme, Herr Thormählen hätte sich strafbar gemacht, als auch das dafür in dem Strafbefehl vorgesehene Strafmaß stößt hier auf völliges Unverständnis. Die Verteidigung geht weiterhin von der Unschuld des Herrn Thormählen aus.“