Henstedt-Ulzburg (em) Das Schiedsamt Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtbezirk 6 - ist mit einer Schiedsperson sowie einer Stellvertretung neu zu besetzen.
Das Schiedsamt nimmt die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahr. Dies können Nachbarschaftsstreitigkeiten sein, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Hausordnung oder Schadensersatzansprüche. Aber auch leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung können zunächst Fälle für das Schiedsamt sein. Denn oftmals ist eine Klage vor Gericht erst zulässig, nachdem von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann oder einer anderen Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Durch verschiedene Einführungsseminare sowie regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen wird das notwendige Wissen für die Durchführung des Ehrenamtes vermittelt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Henstedt-Ulzburg können sich für diese Ämter bewerben, wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und nicht unter Betreuung stehen bzw. nicht durch andere gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Eine schriftliche Bewerbung kann bis zum 25. September an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, gerichtet werden. Für Rückfragen steht Herr Liebe, Tel. 04193 / 963 113, benjamin.liebe@h-u.de, zur Verfügung.