Henstedt-Ulzburg (lh) Nach der Einwohnerversammlung im August (wir berichteten online) kommen Zweifel auf. Denn auch Wähler und Politiker stellen sich die Frage, den Sachverhalt im Rahmen einer Bürgerbefragung klären zu lassen. Die beigefügten Leserbriefe zeigen das Meinungsbild von Lesern, die uns nach Veröffentlichung des Berichts erreichen.
Leserbrief von Horst Schumacher:
Diejenigen, die sich gegen die Abwahl von Herrn Thormählen aussprechen, argumentieren immer wieder mit der Unschuldsvermutung.
Dazu möchte ich auf Folgendes hinweisen: Unschuldsvermutung bedeutet nur, dass eine einer Straftat verdächtige Person im Strafverfahren während dessen gesamter Dauer als unschuldig zu gelten hat. Im Schadensabwehrrecht findet die Unschuldsvermutung keine Anwendung. Sonst könnte der Lehrer, dem der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen wird, bis zum Ende seines Verfahrens weiter unterrichten. Der Mitarbeiter eines Rüstungskonzerns, dem Geheimnisverrat vorgeworfen wird, würde auf seinem Arbeitsplatz verbleiben. Haftbefehle wegen Wiederholungsgefahr wären nicht möglich. Der Hauptausschuss musste sich also bei seiner Entscheidung, den Bürgermeister zu suspendieren, gar nicht mit dem Begriff der Unschuldsvermutung auseinandersetzen, sondern prüfen, ob die Weiterbeschäftigung des Bürgermeisters unserer Gemeinde schaden würde. Und genau das wäre der Fall gewesen.
Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, die Gemeinde, also uns Steuerzahler angeblich um 13.000 Euro durch eine strafbare Handlung geschädigt zu haben. Seinen früheren Arbeitgeber soll er um mehr als 50.000 Euro geschädigt haben. Angesichts dieser angeblichen Vorwürfe hätte der Bürgermeister die Personalführung nicht mehr mit der notwendigen Autorität durchführen können. Er hätte die Gemeinde nach außen hin nicht mehr mit der notwendigen Integrität vertreten können, insbesondere in Verhandlungen mit Investoren. Die Gemeindevertreter hätten mit dem Bürgermeister nicht mehr vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Der öffentliche Imageverlust von Henstedt-Ulzburg wäre enorm gewesen.
Deshalb war die Suspendierung zur Schadensabwendung unerlässlich und bleibt über den 22. September hinaus unerlässlich, unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung. Denn die Gründe für die Suspendierung bestehen weiterhin. Zwar würde der abgewählte suspendierte Bürgermeister noch Bezüge in Höhe von 350.000 Euro erhalten, im Falle des Scheiterns des Abwahlverfahrens aber in Höhe von knapp 500.000 Euro. Also möchte ich noch einmal alle Henstedt-Ulzburgerinnen und Henstedt-Ulzburger zur Abwahl des Bürgermeisters aufrufen, auch dem Wunsch des Bürgermeisters entsprechend, was ihn sehr ehrt, weil auch er dadurch versucht, Schaden von Henstedt-Ulzburg abzuwenden.
