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Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Seniorenbeirat: Weitere Mitmacherinnen und Mitmacher gesucht!
Henstedt-Ulzburg. Einige Bewerbungen sind bereits eingegangen, aber es werden noch weitere engagierte Menschen gesucht, die sich im Seniorenbeirat einbringen wollen. Bis spätestens 19. August um 18 Uhr können sich Interessierte bewerben.
Die Wahl dieses besonderen Gremiums in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg findet am Dienstag, 27. Oktober statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens neun und höchstens 13 möglichst geschlechterparitätisch gewählten Mitgliedern. Sich für die Belange der älteren Generation stark machen, älteren Mitmenschen zuhören und sich aktiv in die Gemeindepolitik einbringen: Das sind drei Kernaufgaben des Seniorenbeirats Henstedt-Ulzburg.
Wählbar sind alle im Jahr 1966 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Juli 2026 ihren Hauptwohnsitz in Henstedt-Ulzburg haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Nicht wähl
11.08.2026
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Reges Interesse und engagierte Fragen bei der Öffentlichkeitsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung
08.07.2026
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Flammen ohne Reue - Die wichtigsten Regeln für das Osterfeuer
Henstedt-Ulzburg. Es wird langsam Frühling: Die Tage werden länger, die Regale der Supermärkte sind gefüllt mit Osternaschereien und das Osterfestist nicht mehr weit. Damit rückt auch wieder eine liebgewonnene Tradition in den Fokus: Das Osterfeuer. Damit das Lodern der Flammen ein schönes Erlebnis für alle bleibt und weder Mensch noch Natur gefährdet werden, erinnert die Gemeinde Henstedt-Ulzburg an die wichtigsten Regeln für das Brauchtumsfeuer.
Ein Osterfeuer dient der Geselligkeit, nicht der Entsorgung von Gartenabfällen. „Erlaubt ist ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz“, betont Mandy Herrde vom Ordnungsamt. „Frischer Grünschnitt, Laub oder gar behandeltes Holz haben im Feuer nichts zu suchen. Sie verursachen gefährlichen Qualm und schaden der Gesundheit.“ Wer Abfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sicherheit und Naturschutz gehen vor
Damit kleine Tiere wie Igel oder Vögel, d
09.03.2026
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Wahl des 13. Kinder- und Jugendparlaments - Bewerbungen bis zum 17. Oktober möglich
Henstedt-Ulzburg. Einladung zum Mitmachen und Mitgestalten: Junge Menschen sind dazu aufgerufen, sich für die Wahl des 13. Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa) aufzustellen. Mit dem Gremium werden in Henstedt-Ulzburg die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in den Fokus gerückt. Die Mitglieder des KiJuPa dürfen sich in allen Ausschüssen sowie der Gemeindevertretung zu Wort melden und haben zudem das Recht, Anträge zu stellen.
Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Bewerbung bis zum 17. Oktober schriftlich mit Bild bei der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Sachgebiet Kinder und Jugend, Zimmer B.04 (Anbau des Rathauses), einreichen oder per E-Mail an kinder-jugend@henstedt-ulzburg.de senden. „Für die Bewerbung steht ein entsprechender Vordruck unter www.kijupa-h-u.de zur Verfügung“, erklärt Katja Bock, die seit dem 15. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg tätig ist und die Betreuung des KiJuPa ver
08.10.2025
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Informationsveranstaltung zum Neubauprojekt „Alstergymnasium“
Henstedt-Ulzburg. Die Gemeinde lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich umfassend über das geplante Bauprojekt „Alstergymnasium“ sowie den dazugehörigen Bebauungsplan Nummer 154 zu informieren. Gleichzeitig erhalten Interessierte die Gelegenheit, ihre Fragen offen zu stellen und eigene Anregungen aktiv in den Entwicklungsprozess einzubringen. Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 8. Oktober, um 18 Uhr in der Aula des Alstergymnasiums, Maurepasstraße 67, statt.
„Der geplante Neubau des Alstergymnasiums ist eine wichtige Investition in die Bildung und somit auch in die Zukunft unserer Gemeinde. Es ist ein großes Bauprojekt, das viele Bürgerinnen und Bürger interessiert“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Mit der Veranstaltung am 8. Oktober wollen wir zum aktuellen Planungsstand sowohl zum Hochbau als auch zum Bebauungsplan informieren. Im zweiten Teil der Veranstaltung haben die Teilnehmenden dann die Möglichkeit, zu unterschiedlic
06.10.2025
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sprechstunde des Seniorenbeirats und Seniorenbeiratssitzung am 21. August
Henstedt-Ulzburg. Die nächste Sprechstunde des Seniorenbeirats Henstedt-Ulzburg findet am Donnerstag, 21. August, im Rathaus, Rathausplatz 1 im Zimmer 1.23 im 1. Stock statt.
In der Zeit von 9.30 bis 11 Uhr stehen Mitglieder des Seniorenbeirats für alle seniorenrelevanten Themen zur Verfügung. Dabei erhalten Interessierte auch Formulare für die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Besonders hinweisen möchte der Seniorenbeirat auch auf die Möglichkeit, eine Notfallmappe, Notfallkärtchen und Notfalldosen zu erhalten. Der Seniorenbeirat freut sich über viele Besucherinnen und Besucher, die diesen Service gerne in Anspruch nehmen wollen.
Gleichzeitig lädt der Seniorenbeirat alle Interessierten zur öffentlichen Seniorenbeiratssitzung ein. Diese findet ebenfalls am Donnerstag, 21. August, statt – jedoch um 15 Uhr. Veranstaltungsort ist Raum 1.23 im Rathaus. Auch dabei sind Besucherinnen und Besucher gerne willkommen.
05.08.2025
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Feuer und Flamme zu Ostern – das ist zu beachten
Henstedt-Ulzburg (em) Die letzten Schokoladen-Weihnachtsmänner sind aufgegessen, da liegen die Osterhasen schon wieder in den Regalen der Geschäfte. Ostern, so ist es auch hierzulande der Brauch, werden dann auch in Henstedt-Ulzburg wieder zahlreiche Osterfeuer abbrennen. Damit der Freude über die lodernden Flammen keine „böse Überraschung“ folgt und um diese Tradition für Mensch, Natur sowie Tier gleichermaßen verträglich und sicher zu gestalten, weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass dabei einige Vorgaben zu beachten sind.
„Feuer zur Osterzeit sind nur dann ausnahmsweise als Osterfeuer erlaubt, wenn sie eindeutig der Brauchtumspflege und nicht zum Entsorgen von Gartenabfällen dienen“, sagt Melanie Hamann aus dem Ordnungsamt „Nach der Pflanzenabfallverordnung sind dagegen grundsätzlich alle Feuer verboten, mit denen Altholz und alle anderen pflanzlichen Abfälle wie zum Beispiel Grünschnitt oder Äste verbrannt beziehungsweise entsorgt wer
19.03.2025
