Kaltenkirchen (em) Das Stadtfest wird es auch in diesem Jahr zumindest nicht am 1. Wochenende nach Pfingsten (vom 28. bis 30.05.2021) - dem vor einigen Jahren eingeführten terminlichen Rhythmus geben, da nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein Veranstaltungen grundsätzlich untersagt sind.

Darauf verständigten sich die Mitglieder der AG Stadtfest in einer Online-Befragung Ende April.
Im Juni werden sich die Mitglieder der AG noch einmal abstimmen, ob unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Lage eine Durchführung des Stadtfestes im Spätsommer/ Frühherbst möglich sein könnte.

„Da die Organisation einer Großveranstaltung mit entsprechendem Vorlauf und Aufwand einhergeht, müssen die Möglichkeiten geprüft werden, ob im Herbst diesen Jahres ein Stadtfest, ggf. in abgewandelter Form, durchführbar ist.

Mit einem Ausbau der Teststrategie und einem Fortschritt bei den Impfungen könnte im Spätsommer/Frühherbst eine Situation eintreten, in der die Durchführung eines Stadtfestes ermöglicht werden kann; nicht zuletzt, um evtl. auch ein Zeichen für die Veranstaltungsbranche in Corona-Zeiten zu setzen.“, so Bürgermeister Hanno Krause.