Kaltenkirchen (em) Im vergangenen Jahr gab es diverse Unstimmigkeiten innerhalb des Tierschutzvereins. Davon war leider auch der reibungslose und ordnungsgemäße Betrieb des Tierheims betroffen. Dies führte zur fristlosen Kündigung der Verträge durch den Zweckverband.
Der Verein ist der damit verbundenen Aufforderung zur Räumung des Tierheims nicht nachgekommen und der Zweckverband hat beim Amtsgericht eine Räumungsklage beantragt. Am Ende hat der Verein den gesamten Vorstand ausgetauscht. Dies war die Basis, die es Verbandsvorsteher Hanno Krause erlaubt hat, diverse Gespräche mit dem neuen Vorstand zu führen und dem Verein bis zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten den weiteren Betrieb des Tierheims zu erlauben. Mittlerweile wurde die Räumungsklage mit einem gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass die Verträge am 30. Juni dieses Jahres enden. Bis dahin führt der Verein den Betrieb des Tierheims fort. „Ich bin sehr froh darüber, dass nun zugunsten eines künftigen, möglichst reibungslosen, Betriebes des Tierheims eine Lösung ohne langen und kostenintensiven Rechtsstreit gefunden werden konnte“, so Hanno Krause. Dieser Vergleich war Voraussetzung dafür, den Betrieb des Tierheims ab dem 1. Juli neu auszuschreiben. Der Zweckverband bereitet derzeit die Ausschreibung vor, die in Kürze öffentlich bekanntgemacht wird. Interessenten haben dann die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen anzufordern und ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.