Kaltenkirchen (em)  Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat nochmals zu einem bundesweiten Streik aufgerufen, der vom 24. Januar, 2:00 Uhr, bis zum 29. Januar, 18:00 Uhr, geplant ist. Nach dem erfolgreichen Abschluss intensiver Tarif-Verhandlungen in der letzten Woche ist die AKN von neuen Streiks nicht betroffen. Dabei kann es jedoch zu Ausfällen zwischen Neumünster und Neumünster Süd kommen, abhängig von der Verfügbarkeit des Stellwerks der Deutschen Bahn während des Streiks. Als Alternative empfehlen wir den Fahrgästen den Stadtbus.

Die Hauptpunkte der Vereinbarung zwischen der AKN und der GDL umfassen:
• eine zweistufige Erhörung der Entgelte: ab 01. Januar 2024 erfolgt eine Erhöhung um 240 € pro Monat, ab dem 01. August 2024 eine weitere Erhöhung um 180 € pro Monat. Ergänzend werden auch die Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit um jeweils fünf Prozent erhöht.

• eine Inflationsausgleichsprämie in der Höhe von 3.000 €, von denen bereits 2.300 € gezahlt wurden. Die restlichen 700 € werden im Februar 2024 ausgezahlt.

• eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit für Mitarbeitende, die regelmäßig im Schichtbetrieb arbeiten, von 39 Stunden auf 35 Stunden pro Woche bis 2029.

• mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung: die AKN gewährt ein jährliches Wahlrecht zur Wochenarbeitszeit für die Mitarbeitendem im Schichtdienst zwischen der betrieblichen Arbeitszeit und 40 Stunden pro Woche.

• Ruhetage sind künftig mindestens 48 Stunden lang und werden nach fünf Schichten oder einer Arbeitsphase von 120 Stunden gewährt.

• Während der Ausbildung der Triebfahrzeugführenden (Tf) erfolgt eine Auszahlung von 90% des Tabellenentgelts, nach bestandener Prüfung die restlichen 10%.

Der Geschäftsführer der AKN, Matthias Meyer, betont: „Wir sind froh über die Einigung. Dabei sind wir mit dem vereinbarten Abschluss an die Grenzen des für die AKN wirtschaftlich Möglichen gegangen. Wir hoffen, mit dieser Vereinbarung die Attraktivität der Arbeitsplätze für die Berufs-gruppen im Schichtdienst deutlich zu steigern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Die Vereinbarungen treten, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der AKN, im März 2024 in Kraft.