Kaltenkirchen (em) Es ist wieder soweit. Vom 06. bis 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum 10. Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, den 09. Juni 2024, gewählt. So hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt.

Sie wollten schon immer einmal wissen, wie es von der Stimmenabgabe zum Wahlergebnis kommt oder die Durchführung einer Wahl aktiv unterstützen? Dann melden Sie sich bitte bei Frau Groth, Tel. 04191 / 939 133, wahl@kaltenkirchen.de, die auch alle Fragen zum Wahlablauf und zur Arbeit der Wahlvorstände beantworten kann.

Die Stadt Kaltenkirchen richtet am 09.06.2024 14 Wahlvorstände und 3 Briefwahlvorstände ein. Für die Besetzung der Wahlvorstände werden rund 140 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Jeder Wahlvorstand setzt sich aus einem Wahlvorstand, einem stellvertretenden Wahlvorstand, einer Schriftführung, einer stellvertretenden Schriftführung und vier Beisitzenden zusammen. 

Die Aufgaben am Wahlsonntag sind im Wesentlichen die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis zu vermerken, die Stimmzettel auszugeben, die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen sowie das Wahlergebnis im Stimmbezirk zusammenzustellen.

Insbesondere werden noch Personen gesucht, die bereit sind, die Funktion als Wahlvorstand oder Schriftführung wahrzunehmen. Für diese Funktionen gibt es ca. 1 Woche vor der Wahl noch eine ausführliche Schulung.

Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dürfen bei der Europawahl 2024 erstmals alle Personen eingesetzt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche oder eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen.

Für die Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 75,00 € bzw. 60,00 € - je nach Funktion - ausgezahlt.

Am Wahltag können sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Abstimmung untereinander abwechseln und müssen somit nicht den ganzen Tag anwesend sein. Eine Mindestbesetzung muss allerdings sichergestellt werden. Nur bei der anschließenden Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein. 

Die Briefwahlvorstände treten erst um 14:30 Uhr im Rathaus zusammen und beschließen über die Zulassung der bis 18 Uhr eingehenden Briefwahlunterlagen. Ab 18 Uhr beginnen auch diese mit der Stimmenauszählung.

“Die Sicherstellung einer freien und unbeeinflussten Stimmabgabe und die neutrale Feststellung des Wahlergebnisses ist ein hohes Gut unserer Demokratie. 

Wir sind bei der Durchführung der Europawahl am Wahlsonntag auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und hoffen, dass sich wieder viele Freiwillige melden, um mitzuhelfen.

Alle Helferinnen und Helfer werden durch unser geübtes Verwaltungsteam begleitet und den Tag über versorgt.

Geben Sie Ihre Stimme ab. Wir haben das Privileg, in einem Teil der Welt zu leben, wo freie Wahlen nicht nur möglich, sondern eine Selbstverständlichkeit sind – ein Privileg, das in vielen anderen Ländern der Welt unerreichbar bleibt. Diesen wertvollen Schatz der Demokratie dürfen wir nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen. Gehen Sie wählen und nutzen Sie Ihr Recht, die Zukunft aktiv mitzugestalten.“, wirbt Bürgermeister Stefan Bohlen.