Kaltenkirchen (em) In der Alvesloher Straße wird in Höhe der Straße Zeisigring stadteinwärts kurzfristig ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet. Auf der gegenüberliegenden Seite stadtauswärts besteht bereits durch den Schutzstreifen für Radfahrende ein eingeschränktes Halteverbot.

Die verkehrsrechtliche Anordnung des Halteverbotes erfolgte nach Abstimmung mit der Polizeidirektion Segeberg und dem Kreis Segeberg als Straßenbaulastträger. Sie wurde erforderlich, nachdem sich die Verkehrssituation auf der Alvesloher Straße gegen Ende Januar in der Form verschärft hatte, dass mehr als 10 Fahrzeuge in einer Reihe auf der Straße parkten und größtenteils keine Möglichkeiten zum Einscheren für den fließenden Verkehr frei gelassen wurde. Ursächlich hierfür sind offensichtlich Straßenbauarbeiten in einem benachbarten Wohngebiet. Der verantwortliche Maßnahmenträger hat inzwischen Ausweichparkmöglichkeiten im Wohngebiet geschaffen.

Das eingeschränkte Halteverbot ist daher zunächst bis zum Donnerstag, 30. April befristet und wird durch den Kreis Segeberg als Straßenbaulastträger umgesetzt.