Kaltenkirchen (em) Für den von Freitag, 8. September, bis Montag, 11. September, stattfindenden Jahrmarkt wurde die Verkehrsführung im unmittelbaren Bereich des Festplatzes in Abstimmung mit der Polizei geändert. Außerdem werden von Mitarbeitern des Ordnungsamtes, des Jugendamtes und der Polizei Jugendschutzkontrollen durchgeführt.

Jeweils ab eine Stunde vor Marktbeginn bis eine Stunde nach Marktbeginn gilt folgende Regelung: Die Norderstraße wird im Zugangsbereich zum Jahrmarkt (Festplatz) für Durchgangsverkehr komplett gesperrt (Ausnahme: Linienverkehr).
Die Zufahrt in die Norderstraße von der Kieler Straße aus wird bereits ab Straßenbeginn gesperrt. Eine Umleitung ist entsprechend beschildert.

Eine Zufahrt zu den Parkplätzen in der Norderstraße ist nur über die Barmstedter Straße möglich.

Die Besucher des Jahrmarktes und die Verkehrsteilnehmer im unmittelbaren Bereich des Festplatzes (insbesondere Norderstraße) werden gebeten, sich auf diese Straßensperrung einzustellen. Es wird daher noch einmal darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, kostenfrei auf dem Parkplatz der Firma Dodenhof zu parken. Die Parkplätze an der Norderstraße sind kostenpflichtig (1.50 Euro).

Eine weitere Alternative ist die Nutzung des kostenlosen Buspendels, die ebenfalls dringend empfohlen wird. Der Buspendel wird auch in diesem Jahr neben den Haltestellen Bahnhof - Wulfskamp - Kleiner Markt - Festplatz auch die Haltestellen Lindrehm - Alvesloher Straße - Kretelmoor - Festplatz im Wechsel anfahren.

Die AKN wird in diesem Jahr ebenfalls erneut zusätzliche Züge und außerplanmäßige Halte für die Haltestelle Kaltenkirchen-Holstentherme anbieten.

„Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, die einer veränderten Bewertung der Sicherheitslage bei Großveranstaltungen aufgrund der Ereignisse der Vergangenheit Rechnung trägt und wünsche uns allen trotzdem viel Spaß und Vergnügen bei unserem Jahrmarkt“, so Bürgermeister Hanno Krause.

Im Zuge der Jugendschutzkontrollen werden insbesondere Konsum und Abgabe von Tabakwaren sowie der Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln bei Jugendlichen sowie die Abgabe und der Verzehr anderer alkoholischer Getränke wie z.B. Wein, Bier oder ähnliche Getränke bei Jugendlichen unter 16 Jahren kontrolliert werden.