Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen hat die Kaltenkirchen-Card erfolgreich eingeführt. Alle ortsansässigen Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger der Grundsicherung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII haben die Karte erhalten. Es profitieren rund 400 Menschen von dem neuen Angebot.

Mit der Kaltenkirchen-Card wird der Zugang zu verschiedenen Vergünstigungen deutlich vereinfacht. Sie dient als unkomplizierter Nachweis der Anspruchsberechtigung und ersetzt künftig das Vorlegen einzelner Bescheide. Zur Nutzung genügt die Vorlage der Karte mit einem gültigen Ausweisdokument.

Anspruchsberechtigt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes der Stadt Kaltenkirchen.

Die Karte ermöglicht unter anderem:

  • Ermäßigungen in der Stadtbücherei
  • Vergünstigungen im Freibad
  • Ermäßigungen bei der Volkshochschule (VHS)
  • die Nutzung der Tafel
  • sowie auf Antrag die Befreiung von der Hundesteuer für den ersten Hund

Die Kaltenkirchen-Card wird ausschließlich durch das Sozialamt ausgegeben und jeweils einmal pro Bewilligungszeitraum erstellt.

Bürgermeister Stefan Bohlen begrüßt die Einführung der Karte: „Nachdem die Politik die Einführung der Kaltenkirchen-Card beschlossen hat, schaffen wir damit ein niedrigschwelliges und unbürokratisches Angebot für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Karte erleichtert den Zugang zu wichtigen sozialen und kulturellen Angeboten und stärkt damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Die Stadt Kaltenkirchen setzt mit der Kaltenkirchen-Card ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit und eine bürgernahe Verwaltung.