Kaltenkirchen (ls/völ) Einen Prozess zu führen, kann teuer werden deshalb haben viele Deutsche einen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen und wiegen sich in scheinbarer Sicherheit. Gerade im Verkehrs- und Arbeitsrecht kann sich ein Rechtsschutzvertrag lohnen: Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht gibt es selbst bei Prozessgewinn in der ersten Instanz keine Kostenerstattung hinsichtlich der eigenen Anwaltskosten.

Im Verkehrsunfallrecht können schnell hohe Kosten entstehen. Nur bei eindeutiger Haftungslage zu eigenen Gunsten sind dabei die Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes vom Unfallgegner und seinem Haftpflichtversicherer zu tragen. Der Rechtsschutzvertrag wird überwiegend abgeheftet, ohne sich detailliert mit dem Inhalt zu beschäftigen. Kommt es Jahre später zum Rechtsfall, ist die Enttäuschung nicht selten groß und weit davon entfernt, die einschlägige Werbung der Versicherer wahr werden zu lassen: Schon bei den Kosten eines ersten Beratungsgesprächs, die bis zu 190 Euro netto betragen können, zeigen sich viele Rechtsschutzversicherer recht bockig, gerade wenn es sich um Angelegenheiten mit kleinem Gegenstandswert handelt, die genauso aufwendig sein können, wie Rechtsfälle mit höheren gesetzlichen Anwaltsgebühren.

Hinzu tritt, dass die Verträge nicht selten einen Selbstbehalt regeln, der vom Mandanten in jedem Fall aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Es lohnt sich also, seinen Rechtsschutzvertrag genau zu prüfen und vor dem Gang zum Anwalt beim Versicherer eine sogenannte „Deckungsschutzanfrage“ anzufordern, damit hinsichtlich der Kostendeckung Klarheit besteht. Wer rechtliche Sorgen hat, sollte sich dabei von seinem Versicherer nicht auf eine telefonische Erstberatung bei einem Vertragsanwalt des Versicherers verweisen lassen, sondern sich vor Ort an einen Anwalt seines eigenen Vertrauens wenden. Wer es einfach haben will, sollte die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs in Kauf nehmen und von diesem die Deckungsschutzanfrage formulieren lassen.

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