Kaltenkirchen (em) Es ist wieder soweit. Für die Jahre 2014 bis 2018 müssen Schöffen und Jugendschöffen gewählt werden. Gesucht werden Männer und Frauen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten mitwirken. Von der Stadt ist bis zum 01.08.2013 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.
Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Aus dieser Liste wählt ein Ausschuss des Amtsgerichtes die Schöffen für die nächsten 5 Jahre. Die Vorschläge für die Schöffen sind bis zum 25. März bei der Stadt Kaltenkirchen, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, Abteilung für öffentliche Ordnung und Sozialwesen, einzureichen. Zur Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Kaltenkirchen wohnen und am 01.01.2014 nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch wer Jugendschöffe werden will kann seine Bewerbung bei der Stadt einreichen. Die Vorschläge müssen bis um 8. März im Rathaus eingegangen sein. Sie müssen Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf enthalten. Die Vorschlagsliste ist vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg zu beschließen. Die Stadt unterstützt den Kreis bei der Suche nach Jugendschöffen.
Bei weiteren Fragen kann sich an Frau Augustin gewandt werden, Tel.: 0 41 91 - 939 - 334, Zimmer 7 im Rathaus.