Kaltenkirchen (em) Am 6. Dezember läuft die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl ab. Zwölf Mitglieder des Beirates werden von den wahlberechtigten Senioren gewählt. Wie bei anderen Wahlen auch werden für die zwölf Mitglieder des Seniorenbeirates Wahlvorschläge erwartet.
Bisher sind nur vier Wahlvorschläge im Rathaus eingegangen. Mindestens 13 Wahlvorschläge sollten vorliegen, damit eine Wahl stattfinden kann. Interessierte können mitmachen und sich als Kandidat oder Kandidatin bewerben. Wahlberechtigt, wählbar und benennbar sind alle mit Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen gemeldeten Personen, die das 60. Lebensjahr im Jahre der Wahl vollendet haben beziehungsweise vollenden werden und im Übrigen hinsichtlich ihrer Person die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllen.