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SPD Kaltenkirchen
Info-Abend zum Schülerticket am 23. Juni in Kaltenkirchen
Kaltenkirchen. Die geplante Elternbeteiligung beim Schülerticket bewegt derzeit viele Familien im Kreis Segeberg. Künftig sollen sie wieder selbst zahlen – 21 Euro im Monat, und das für jedes Kind. Über die Pläne ist bereits berichtet worden, betroffene Eltern wehren sich mit Petitionen, und auch politisch ist die Entscheidung umstritten: Die SPD lehnt den Elternanteil ab.
Über die 21 Euro selbst stimmt der Kreistag dabei nicht ab. Am 25. Juni entscheidet er jedoch über eine dafür notwendige Änderung des Durchführungsbeschlusses, mit der der Kreis die Eigenbeteiligung unabhängig von den übrigen OLAV-Kreisen einführen will.
Zwei Tage vor dieser Entscheidung lädt die SPD Kaltenkirchen zu einem öffentlichen Info-Abend ein und bringen die betroffenen Familien an einen Tisch.
Info-Abend „Wie geht es weiter mit dem Schülerticket?"
Dienstag, 23. Juni 2026, 19 Uhr
Bürgerhaus Kaltenkirchen, Friedenstraße 9, 24568 Kaltenkirchen
Auf dem Podium stehen
21.06.2026
SPD Kaltenkirchen
Paritätische Besetzung der Aufsichtsräte für städtische Betriebe erreicht
Kaltenkirchen (em) Die SPD Kaltenkirchen freut sich bekanntzugeben, dass ihr Einsatz für die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte der städtischen Betriebe erfolgreich war. Dank intensiver Bemühungen und in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Claudia Eckhardt-Löffler, konnte dieses wichtige Ziel erreicht werden.
Dass der Aufsichtsrat in Kaltenkirchen zuvor mit acht Männern und einer Frau besetzt war und damit gegen die Gemeindeordnung verstieß, löste die intensiven Bemühungen und Beschwerden seitens der SPD aus.
Die Neubesetzung der Stadtvertretung nach der Wiederholungswahl im Wahlkreis 3 am 24.09.2023 veränderte die Zusammensetzung der Stadtvertretung. Dies hatte zugleich Auswirkungen auf die Besetzung der Aufsichtsräte für die städtischen Betriebe. Die SPD hatte sich zuletzt vehement dafür eingesetzt, dass dieser Aufsichtsrat paritätisch besetzt wird, um die Prinzipien des Gleichstellungsgesetzes und der Gemeindeordnung zu wahren.
09.11.2023
