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Bliev to Huus
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Kaltenkirchen (em) Leidet der Pflegebedürftige unter einer so genannten eingeschränkten Alltagskompetenz z. B. demenzbedingter Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder einer psychiatrischen Erkrankung und wird im häuslichen Bereich gepflegt, können Betroffene zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI erhalten, wenn ein erheblicher Hilfebedarf festgestellt wird, unabhängig von einer Pflegestufe.
Die Kosten hierfür werden von den Leistungsträgern übernommen. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können monatlich bis zu 100 Euro Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200 Euro gezahlt werden, also maximal 2.400 Euro pro Jahr. Werden Betreuungsleistungen nicht ganz verbraucht, kann der Rest in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inan
28.03.2012
