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Stadt Kaltenkirchen
Gewerbliche Sammlungen
Kaltenkirchen (em) Immer mal wieder finden Sammlungen von Altkleidern, Schuhen oder ähnlichem im Stadtgebiet statt. Diese Sammlungen sind nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetzes beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) anzeigepflichtig; dies muss durch den Sammelnden erfolgen.
Der Wege-Zweckverbandder Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) kann in der Regel eine Aussage darüber treffen, ob eine Sammlung durchgeführt werden darf zumindest bei gewerblichen Sammlungen, die entsprechend beim LLUR angezeigt wurden.
Sofern das städtische Ordnungsamt Kenntnis von solchen Sammlungen erlangt, erfolgt eine Weiterleitung der entsprechenden Informationen an das LLUR bzw. an den WZV. Bürgerinnen und Bürger können beim LLUR (Tel. 04347 / 704-0) oder dem WZV (04551 / 909-0) nachfragen, ob die Sammlungen durchgeführt werden dürfen.
30.09.2015
Wege-Zweckverband Kreis Segeberg
Große Zustimmung zum neuen WZV-BioPlus Tarif-System
Kaltenkirchen (em) Die Mitglieder der WZV-Verbandsversammlung sind überzeugt, dass Energie und Wertstoffe aus Abfällen im Sinne der Kreislaufwirtschaft noch stärker genutzt werden müssen. Mit der großen Zustimmung zum neuen WZV-BioPlus Tarif-System haben sie dafür die Grundlage geschaffen.
Seit über einem Jahrzehnt ist es dem WZV gelungen, durch optimierte Tourenplanung und moderne Technik bei der Abfallsammlung, die Preise für seine Kunden stabil zu halten. Um für die kommenden Jahre weiterhin eine kostengünstige und zukunftsorientierte Abfallwirtschaft zu garantieren, bedarf es jetzt dringender Veränderungen. Im Bereich Abfallwirtschaft wurde dazu ein vereinfachtes und im Kern völlig neues Tarifsystem erarbeitet. Ausgangspunkt wird künftig nicht mehr das jeweilige Restabfallaufkommen des Kunden, sondern der jeweilige Beitrag zu Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft sein. Mit dem künftig bewussten Voranstellen von Bioabfall- und Wertstofferfassung, dafür ste
27.06.2012