Kaltenkirchen (em) Immer mal wieder finden Sammlungen von Altkleidern, Schuhen oder ähnlichem im Stadtgebiet statt. Diese Sammlungen sind nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetzes beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) anzeigepflichtig; dies muss durch den Sammelnden erfolgen.

Der Wege-Zweckverbandder Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) kann in der Regel eine Aussage darüber treffen, ob eine Sammlung durchgeführt werden darf zumindest bei gewerblichen Sammlungen, die entsprechend beim LLUR angezeigt wurden.

Sofern das städtische Ordnungsamt Kenntnis von solchen Sammlungen erlangt, erfolgt eine Weiterleitung der entsprechenden Informationen an das LLUR bzw. an den WZV. Bürgerinnen und Bürger können beim LLUR (Tel. 04347 / 704-0) oder dem WZV (04551 / 909-0) nachfragen, ob die Sammlungen durchgeführt werden dürfen.