Stadtmagazin
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Stadt Kaltenkirchen

Gewerbefläche im Herzen der Stadt Kaltenkirchen sucht Mieter

Kaltenkirchen (em) Die Stadt Kaltenkirchen erweitert das Rathaus um einen 3-geschossigen Anbau. Im Erdgeschoss des Neubaus in der Holstenstraße wird nach Fertigstellung des Anbaus im Sommer 2022 eine attraktive ca. 200 m² große Gewerbefläche (mit Keller und Aufzug) zur Verfügung stehen. Eigentümer und Vermieter ist die Stadt Kaltenkirchen. Als mögliche Nutzung ist hier vieles denkbar. Das neue Gewerbe soll die Innenstadt beleben, den Branchenmix in der Innenstadt fördern und zur Attraktivitätssteigerung der Stadt beitragen. Laufkundschaft ist in dieser Lage ausdrücklich gewünscht und nahezu garantiert. Sie fühlen sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bitte bei uns bis zum 30.11.2020 mit einem Grobkonzept Ihrer geplanten Nutzung. Wirtschaftsförderung der Stadt Kaltenkirchen Sabine Ohlrich s.ohlrich@kaltenkirchen.de Tel.: 04191 939-220 Susanne Ammermann s.ammermann@kaltenkirchen.de 04191 939-236 Über die Vergabe der N
03.11.2020
Harzer Flair

Traumhafte Gebirge erleben

Bimöhlen (lr/ab) Den Sommer in vollen Zügen genießen! Der Harz bietet ein Urlaubsvergnügen für die ganze Familie. Ob Sport, Erholung oder verschiedene Veranstaltungen das Angebot ist vielfältig. „Erleben Sie doch zum Beispiel Trail-Trophy 2015 vom 20. bis 21. Juni, erstmalig in Braunlage. Als Zuschauer oder auch Akteur ist dies ein Event für echte Mountainbike-Fans“, so Familie Kablau, die Ferienappartments anbietet. „Unsere Häuser sind zentral gelegen und verfügen über gemütliche Zimmer mit harmonischem Flair, damit Sie sich wohlfühlen und Ihren Urlaub genießen können“, so die Vermieter. Zu den Freizeitaktivitäten gehören neben den stadteigenen Veranstaltungen auch das Wandern oder Fahrradfahren in den Bergen. Besonders Motorradfans können ihre Maschinen auf den langen Strecken voll und ganz nutzen und die Natur erleben. Foto: Manfred und Britta Kablau empfehlen Urlaub im Harz.
25.05.2016
Stadt Kaltenkirchen

Einführung des Bundesmeldegesetzes

Kaltenkirchen (em) Zum 1. November wird bundesweit ein neues Meldegesetz eingeführt das Bundesmeldegesetz, kurz BMG. Mit dem BMG wird das Melderecht in Deutschland einheitlicher gestaltet. Dazu gehört unter anderem, dass die allgemeine Meldepflicht auf 14 Tage nach Bezug einer Wohnung festgelegt wurde und die Hotelmeldepflicht sowie die Verfahren zur Anmeldung in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen vereinfacht wurde. Eine wesentliche Neuregelung ist die Wiederaufnahme der Mitwirkungspflicht des Vermieters. Der Vermieter muss nun wieder für jede Person, die in seine Wohnung zieht, eine Bestätigung über den Einzug ausstellen. Hierfür gibt es ein einheitliches Muster (Wohnungsgeberbestätigung), welches auf der Internetseite der Stadt Kaltenkirchen zum Ausdruck bereit steht. Diese Wohnungsgeberbestätigung enthält neben dem Einzugsdatum die genaue Bezeichnung der Wohnung, alle Namen der einziehenden Personen, Name und Adresse des Vermieters und
13.10.2015
KANZLEI VÖLKER

Vorsicht bei gemeinsam angemietetem Wohnraum

Kaltenkirchen (völ/sw) Nicht nur im Fall der Trennung bei einer Ehe, sondern auch wenn Lebenspartner ohne Trauschein gemeinsam Verträge abschließen, kann dies schnell zum finanziellen Fiasko werden. Wenn zum Beispiel zwei Menschen, voll des Glücks über ihre große Liebe und mit Schmetterlingen im Bauch, gemeinsam eine Wohnung anmieten, also beide den Mietvertrag unterschreiben, bleibt der Vertrag grundsätzlich auch bei Trennung und Auszug eines Lebenspartners wirksam und verpflichtend für beide. Durch den gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag wird nämlich eine sog. Gesamtschuldnerschaft begründet. Das bedeutet, der Gläubiger des Mietzinsanspruches, also der Vermieter, kann nach seinem Belieben von jedem der Schuldner A oder wahlweise B die Miete ganz oder zu einem Teil fordern und bis zur Bewirkung der ganzen Leistung an den Vermieter bleiben ihm beide Lebenspartner verpflichtet. Hinzu kommt, dass der Mietvertrag, der gemeinsam unterschrieben wurde, nur von beiden Mi
26.03.2014
Polizei

Schneller Ermittlungserfolg in schwerer Brandstiftung

Kaltenkirchen (em) Am Freitagmorgen, gegen 4.55 Uhr, wurde die Polizei von Zeugen informiert, dass in der Schützenstraße, bei dem dortigen Nagelstudio, die Schaufensterscheibe eingeschlagen worden sei. Kurz darauf erhielten die Beamten die Information, dass in dem Laden auch ein Feuer brennen soll. Als die Beamten vor Ort ankamen, trafen sie auf den Vermieter des Gebäudes. Der 27-jährige Zeuge hatte bereits beherzt das Feuer mit einem Eimer Wasser gelöscht. Es ist davon auszugehen, dass bei Nichtbemerken bzw. Nichtlöschen des Brandes, das Feuer auf das gesamte Wohn- und Geschäftsgebäude übergegriffen hätte. Die sich vor Ort befindlichen Zeugen gaben alle übereinstimmend an, dass zwei Personen, ein Mann und eine Frau, über die Bahnhofstraße in Richtung Bahnhof geflüchtet sind. Sie konnten außerdem eine Personenbeschreibung der beiden abgeben. Ein weiterer Funkstreifenwagen, welcher zur Fahndung eingesetzt war, entdeckte gegen 5.15 Uhr zwei Personen in der
15.08.2011