Artikel
Kaltenkirchen
"Haben Sie an Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht gedacht?"
Kaltenkirchen,(em) Zu einem informativen Vortrag zum Thema „Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorge- und Generalvollmacht“ lädt das Tausendfüßler Mehrgenerationenhaus Am Markt in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Stadt Kaltenkirchen ein.
Die Rechtsanwältin und Notarin Aino Kristina Füner stellt dabei die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten vor und beantwortet ausführlich die
Fragen der Teilnehmenden.
Der kostenfreie Vortrag findet am Montag, 19. Juni, um 15:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Am Markt 2 in Kaltenkirchen statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Nähere Informationen und Anmeldungen im Mehrgenerationenhaus Am Markt 2 in Kaltenkirchen: telefonisch unter 04191 9579647, per E-Mail an mgh@tf-stiftung.de oder auf der Website unter www.tausendfuessler-stiftung.de
14.06.2023
VHS
Vorträge: Vorsorgevollmacht und „Mein Testament“
Kaltenkirchen (em) Informationen zur Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung gibt es am Dienstag, 21. November und einen Überblick über die gesetzlichen Regeln und die Möglichkeiten der eigenen Entscheidung zum Thema Vererben/Erben am Dienstag, 28. November.
Die Antworten zu grundsätzlichen und speziellen Fragen gibt Rechtsanwältin und Notarin Susanne Gerken, Fachanwältin für Erbrecht.
Die Kurse sind unabhängig voneinander buchbar.
Gebühr: 13 Euro.
Dienstag | 21. November und 28. November | 19 bis 21 Uhr
VHS Kaltenkirchen
09.11.2017
Stadt Kaltenkirchen
Neu: offene Sprechstunde der Betreuungsbehörde
Kaltenkirchen (em) Ab dem 15. Oktober führt die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg alle zwei Wochen eine offene Sprechstunde im Beratungszentrum in Kaltenkirchen (Flottkamp 13, 1. Stock, Zimmer 135) durch. Ohne vorherige Anmeldung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Christina Balzer an jedem 1. und 3. Dienstag des Monats zwischen 15 und 17 Uhr über Betreuungsrecht und Vorsorgeregelungen informieren und beraten lassen.
Betreuungsbehörden bestehen in den Kreisen und kreisfreien Städten mit Inkrafttreten des Betreuungsrechts 1992. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Mitwirkung im gerichtlichen Betreuungsverfahren, insbesondere die Erstellung von Sozialgutachten sowie Auswahl und Vorschlag von geeigneten Betreuern, die Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte und die Aufklärung über Vorsorgeregelungen.
Im Betreuungsverfahren äußert sich die Behörde gegenüber dem Amtsgericht
02.10.2013
ExpertenTipps
ExpertenTipp:
Rechtsanwälte Lotz & Schmidt
Generalvollmacht
ExpertenTipp:
