Stadtmagazin
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Stadt Kaltenkirchen

Grußworte zu Weihnachten und zum Jahreswechsel

Kaltenkirchen (em) Hanno Krause und Hans-Jürgen Scheiwe: Liebe Bürgerinnen und Bürger, „Markt und Straßen stehn verlassen, Still erleuchtet jedes Haus, Sinnend geh’ ich durch die Gassen, Alles sieht so festlich aus.“. Diese Zeilen von Joseph von Eichendorff nehmen immer mehr Gestalt an, je näher das Weihnachtsfest rückt. Die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel nahen mit großen Schritten heran. Dies bietet uns eine Gelegenheit, das Jahr 2019 Revue passieren zu lassen und ins Jahr 2020 zu blicken. Nach wie vor dominiert die Wohnbebauung die Entwicklung der Stadt. Die Einwohnerzahl wächst stetig, wobei die Projekte alle Bevölkerungsschichten umfassen. Im Bereich der Süderstraße und des Krückaurings entstehen neue Wohngebäude für geringere Mieten, die zum Teil öffentlich gefördert sind, an der Alvesloher Straße Wohnraum für junge Familien in Reihenhäusern. Im Stadtzentrum kann der Bau der Seniorenresidenz voraussichtlich im 1. Quartal 2020 abgesc
12.12.2019
Stadt Kaltenkirchen

Informationen zu der Reinigung von Geh- und Radwegen

Kaltenkirchen (em) Reinigung von Geh- und Radwegen, Zurückschneiden von Randbepflanzungen Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein zu Randbepflanzungen sowie den Regelungen der durch die Stadt Kaltenkirchen erlassenen Satzung über die Straßenreinigung gilt derzeit folgendes. Wer muss reinigen bzw. Randbepflanzungen zurückschneiden? Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht der Eigentümerin oder dem Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstückes. Anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht die Erbbauberechtigte oder den Erbbauberechtigten, die Nießbraucherin oder den Nießbraucher, sofern sie oder er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat oder die dinglich Wohnberechtigte oder den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihr oder ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. Ist die oder der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, ihre oder seine Pflichten persönlich zu erfüllen, so
10.06.2016
Stadt Kaltenkirchen

Reinigung von Geh- und Radwegen

Kaltenkirchen (em) Eine saubere und vor allem auch verkehrssichere Stadt liegt im Interesse aller und kann nur erreicht werden, wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt. Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein zu Randbepflanzungen sowie den Regelungen der durch die Stadt Kaltenkirchen erlassenen Satzung über die Straßenreinigung gilt derzeit folgendes: Wer muss reinigen bzw. Randbepflanzungen zurückschneiden? Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht der Eigentümerin oder dem Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstückes. Anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht die Erbbauberechtigte oder den Erbbauberechtigten, die Nießbraucherin oder den Nießbraucher, sofern sie oder er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat oder die dinglich Wohnberechtigte oder den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihr oder ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. Ist die oder der Reinigungspf
30.06.2015
VHS

Der Energieausweis für Wohngebäude am 30. April

Kaltenkirchen (em) Am Donnerstag, 30. April findet in der VHS Kaltenkirchen, eine kostenfreie Vortragsveranstaltung zum Thema Energieausweis statt. Dem Hausbesitzer stellen sich viele Fragen: • Ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht, wenn Gebäude oder Wohnungen neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden? • Muss bei einer energetischen Modernisierung ein Energieausweis ausgestellt werden? • Welche Arten von Energieausweisen gibt es? • Welcher Ausweis ist aussagekräftiger? • Wie lange ist der Ausweis gültig? Diese Fragen und viele mehr rund um den Gebäude-Steckbrief werden in der Zeit von 18.30 bis 20 Uhr von Dipl. Ing. Iris Thyroff-Krause angesprochen und beantwortet.
07.04.2015