Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?" 

 Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab. 

 Belege sammeln lohnt sich

Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten von Anfang an gesammelt werden, rät BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für typische Berufskleidung oder Fachliteratur.

 Hier können Eltern Steuern sparen!

Viele Auszubildende erhalten zusätzlich zu ihrer Ausbildungsvergütung finanzielle Unterstützung von ihren Eltern. Das honoriert auch das Finanzamt. So können Eltern von Auszubildenden weiterhin Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten, wenn das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist. Darüber hinaus sind bestimmte Beträge wie die Kosten für die Krankenversicherung des Kindes oder die auswärtige Unterbringung steuerlich absetzbar.

 Wertvolle Tipps und Hinweise, wie Auszubildende und ihre Eltern Steuern sparen können, erhalten Interessierte im BdSt-INFO-Service Nr. 22 „Steuertipps für Auszubildende und ihre Eltern“ (im Mitgliederbereich auf www.steuerzahler.de) oder telefonisch beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein, Telefon 0431-99 01 650 oder per Mail schleswig-holstein@steuerzahler.de.