Neumünster/Segeberg (em) Das Land unterstützt Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sowie Mieterinnen und Mieter dabei, ihre Immobilie einbruchsicher zu machen. Bisher galt: Antragstellende mussten die Bauvorhaben in diesem Jahr realisieren und die Verwendungsnachweise bis zum 9. Dezember 2022 einreichen. Jetzt hat das Innenministerium die Fristen verlängert, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) -Bezirksverband Neumünster-Segeberg mit.

Bis Ende dieses Jahres kann eine Förderung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt werden und bis Ende August 2023 muss die Rechnung und der entsprechende Nachweis eingereicht werden. Insgesamt stehen für das Einbruchschutzprogramm 2022 eine Million Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz" unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.

Voraussetzungen sind: Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.

Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüberhinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert. Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.

Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.

Er empfiehlt vor der Antragstellung eine Beratung bei den zum Thema Einbruchschutz speziell ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und beamten der jeweils zuständigen Polizeibehörde oder einem Fachunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen oder Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.

Die Beratung zum Förderungsantrag wird in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Dort wird eine erste Vorprüfung vorgenommen.

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