Neumünster (em) Beamte der Polizeistation Faldera führten am Montag, 29. Februar und am Donnerstag, 10. März, jeweils morgens Kontrollmaßnahmen im Bereich der Einmündung Wernershagener Weg / Wasbeker Straße durch.

Dabei richteten sie ihr Augenmerk in erster Linie auf Radfahrerinnen und Radfahrer (in der Mehrzahl Schülerinnen und Schüler), die auf dem Weg zur Schule im Stadtteil Böcklersiedlung unterwegs waren. Während am 29. Februar das jeweilige Fehlverhalten angesprochen und die Betroffenen entsprechend mündlich verwarnt wurden, hatte das Fehlverhalten dann am 10. März darüber hinaus gehende Folgen. In 13 Fällen wurden Verwarnungen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 15 EUR erteilt.

Dabei wurden auch einige verwarnt, die bereits am 29. Februar ermahnt worden waren. Grund war in erster Linie das Fahren auf dem Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, das nach wie vor bei Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern eine der Hauptunfallursachen ist. Da viele vorgaben, dass ihnen die richtige Fahrweise gar nicht bekannt sei, weist die Polizei daraufhin, das mit dem Rad die Fahrbahn bzw. bei vorhandenen Radwegen der rechte Radweg in Fahrtrichtung zu benutzen ist. Das Fahren auf dem Gehweg ist nicht zulässig. Mit weiteren Kotrollmaßnahmen darf gerechnet werden.

Originaltext: Polizeidirektion Neumünster