Neumünster (em) Wer die Steuererklärung für 2022 selbst abgeben will, muss diese bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt eingereicht haben. Da dieses Datum auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den 2. Oktober 2023. Als Veranlagungszeitraum gilt das Kalenderjahr, für das die Steuererklärung abgegeben wird, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Jahres 2022.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg erklärt, warum es sich lohnen kann, die Einkommensteuererklärung zügig abzugeben.

Wer mit einer Rückzahlung vom Finanzamt rechnet, sollte seine Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben, rät der Bund der Steuerzahler. Denn die Erklärungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, erklärt BdSt Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.

Wer seine Steuererklärung früher abgibt, bekommt in der Regel auch schneller sein Geld zurück.

Der Bund der Steuerzahler hilft mit kurz und verständlich geschriebenen Broschüren. Auch hier gibt es zwei verschiedene Versionen: die „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2022“ und für steuerpflichtige Rentner die „Steuererklärung für Senioren 2022“. Die Broschüren richten sich an Privatpersonen, die eine Steuererklärung abgeben müssen oder wollen.

Die Broschüren können jeweils gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer und Versand) angefordert werden beim: Bund der Steuerzahler,

Tel. 0431-99 01 65-0, E-Mail: schleswig-holstein@steuerzahler.de, Mit der Broschüre erhalten Sie eine Rechnung. Bitte geben Sie an, welche Broschüre Sie benötigen.