Neumünster (em) Wie es gute Tradition ist, wird am Holstenkösten-Sonntag wieder der beliebte Innenstadt-Flohmarkt veranstaltet. „Der Flohmarkt wird weiterhin kostenfrei bleiben. Wir appellieren aber an die Vernunft der Flohmarktbeschicker, keine Rettungswege zuzubauen und Geschäftseingänge freizulassen“, so Stadtsprecher Stephan Beitz.

Die Stadt Neumünster weist ausdrücklich auf folgende Vorgaben hin: An dem Flohmarkt am 16. Juni 2024 können sich nur Privatpersonen beteiligen. Gewerbliche Händler und Neuware sind nicht zugelassen. Das Flohmarkt-Gelände ist ausschließlich begrenzt auf die Veranstaltungsfläche der Holstenköste vom Rathaus bis zum Kuhberg/Einmündung Kieler Straße. Die Flohmarktstände – sie sind auf sechs Meter Breite beschränkt – dürfen am Sonntag, 16. Juni 2024, erst von 4 Uhr morgens an aufgebaut werden. Vorher werden keine Kraftfahrzeuge auf die Veranstaltungsfläche gelassen!

Die eingeführte Einbahnstraßenregelung hat sich bewährt. Daher ist die Einfahrt ausschließlich über den Rathaus-Kreisel, Südseite des Großfleckens, erlaubt. Nach dem Standaufbau sind die Fahrzeuge umgehend bis spätestens 8 Uhr aus dem Veranstaltungsgebiet wegzufahren.  Die Holstenstraße ist den Kindern als Flohmarktfläche vorbehalten!  

Dass diese Vorgaben auch eingehalten werden, wird die Stadt Neumünster bei Kontrollgängen prüfen. Sollten Stände außerhalb des genannten Innenstadtbereichs, insbesondere an der Plöner Straße und Brachenfelder Straße, aufgebaut worden sein, behält sich die Stadt Neumünster vor, von Platzverweisen Gebrauch zu machen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist diese Maßnahme unumgänglich, da unter anderem die Plöner Straße, Brachenfelder Straße, der Haart, die Altonaer Straße und Wittorfer Straße zu den Hauptumleitungsstrecken gehören. Die Fahrzeuge zum Abbau der Flohmarktstände dürfen erst ab 18 Uhr von der Südseite am Rathaus auf die Veranstaltungsfläche fahren und werden dann über die Holstenstraße abgeleitet.