Neumünster (em) Die Stadt Neumünster hat derzeit 4.670 gemeldete Hunde registriert. Doch es wird davon ausgegangen, dass es noch mehr Hunde gibt, die von ihren Frauchen und Herrchen bislang nicht bei der Stadtverwaltung angemeldet wurden. Wie viele Steuersünderinnen und Steuersünder es gibt, soll in Kürze durch eine Hundebestandsaufnahme überprüft werden, damit wieder mehr Steuergerechtigkeit herrscht.

Zuletzt hat die Stadt Neumünster im Jahr 2011 eine Hundebestandsprüfung durchgeführt. Eine von der Stadt Neumünster beauftragte Firma wird im ganzen Stadtgebiet unterwegs sein und die volljährigen Personen im Haushalt befragen, ob, seit wann und wie viele Hunde gehalten werden und ob die Hunde angemeldet sind. Den Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Hunde umgehend bei der Stadt Neumünster anzumelden.

Für weitere Informationen wird ein Informationsblatt zu dieser Aktion ausgelegt. Die Infoblätter sowie die dazugehörigen Anmeldeformulare finden Sie im Foyer des Rathauses und beim Quartiersmanagement im Vicelinviertel. Das ausgefüllte Formular kann auf dem Postweg oder per E-Mail an steuern-und-abgaben@neumuenster.de an die Stadtverwaltung gesendet werden.
Darüber hinaus gibt es das Anmeldeformular auf der Homepage der Stadt unter https://www.neumuenster.de/hundesteueranmeldung . Die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer können auch einen Termin im Rathaus bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Steuern und Abgaben vereinbaren. Termine sind nach telefonischer Vereinbarung 942 2212 möglich. Die Sprechzeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr.

Sobald ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird oder die Hundehalterin oder der Hundehalter ins Stadtgebiet zuzieht, ist der Hund laut Hundesteuersatzung der Stadt Neumünster innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzumelden. Steuerpflichtig wird ein Hund mit Beginn des Monats, in dem er die 12. Lebenswoche vollendet. Die Hundesteuer bei der Stadt Neumünster beträgt jährlich

für den 1. Hund 120,00 Euro
für den 2. Hund 138,00 Euro
für jeden weiteren Hund 165,00 Euro


Wer allerdings seiner Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden und bis zu vier Jahre rückwirkend veranlagt werden. Von daher sollten nun diejenigen, die es bisher versäumt haben, ihren Hund unverzüglich anmelden.