Die Stadt Neumünster hat bereits in Ihrer Mitteilung vom 30. September 2022 darüber informiert, dass im Stadtgebiet eine Hundebestandsprüfung durch die Firma Springer durchgeführt wird. Die Beschäftigten der Firma Springer sind seit dem 3. November 2022 im Stadtgebiet unterwegs und überprüfen die Haushalte. Es konnten bereits 114 unangemeldete Hunde festgestellt werden.
Haushalte, bei denen niemand anzutreffen ist, bekommen Informationsblätter in die Briefkästen, so dass auf diesem Wege eine nachträgliche Anmeldung möglich ist. Die Firma behält sich jedoch vor, diese Haushalte erneut aufzusuchen.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, haben weiterhin die Möglichkeit, ihren Hund umgehend bei der Stadt Neumünster anzumelden und so ein mögliches Bußgeld zu vermeiden.
Anmeldeformulare sind weiterhin auf unserer Homepage unter https://www.neumuenster.de/hundesteueranmeldung zu finden. Sie können auch einen Termin im Rathaus bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Steuern und Abgaben vereinbaren. Termine sind nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 942 2212 möglich. Die Sprechzeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Sobald ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird oder die Hundehalterin oder der Hundehalter ins Stadtgebiet zuzieht, ist der Hund laut Hundesteuersatzung der Stadt Neumünster innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzumelden. Steuerpflichtig wird ein Hund mit Beginn des Monats, in dem er die zwölfte Lebenswoche vollendet. Die Hundesteuer bei der Stadt Neumünster beträgt jährlich
für den 1. Hund 120,00 Euro
für den 2. Hund 138,00 Euro
für jeden weiteren Hund 165,00 Euro
Wer allerdings seiner Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen.
Foto: Pixabay
Stadt Neumünster
Hundebestandsprüfung - Ist Ihr Hund angemeldet?

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