Neumünster (em) Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat jetzt den 2. Nachtragshaushalt der Stadt Neumünster genehmigt. Im Begleitschreiben zur Genehmigungsurkunde teilte das Ministerium unter anderem mit: „Obwohl die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Neumünster somit noch nicht vollständig wiederhergestellt werden konnte, hat sich diese im Betrachtungszeitraum erheblich verbessert.

Hierzu dürften nicht zuletzt die Konsolidierungsentscheidungen aber auch die Umstellung der Haushaltsplanungsverfahren der Stadt einen erheblichen Beitrag geleistet haben. Ferner hat die Stadt Neumünster hinsichtlich der Umsetzungsquoten investiver Maßnahmen mit der 2. Nachtragshaushaltsplanung im Haushaltsjahr aber auch im mittelfristigen Planungszeitraum kraftvoll reagiert und eine deutliche Anpassung hin zu einer realistischen Investitionsansetzung vorgenommen.“    

Die Ratsversammlung hatte den 2. Nachtragshaushalt in der Sitzung am 14. November 2023 bei sechs Enthaltungen einstimmig beschlossen. „Die zeitnahe Genehmigung und Bewertung des Innenministeriums zeigt, dass wir die richtigen Maßnahmen ergriffen haben. Nichtsdestotrotz müssen wir weiterhin unsere Ausgaben auf Notwendigkeit und Wirksamkeit prüfen, um unsere Handlungsmöglichkeiten zu erhalten und auszubauen“, betont der Erste Stadtrat und Kämmerer Michael Knapp.