Neumünster. Am 22. Dezember 2025 hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium in Kiel den Genehmigungserlass zu dem von der Ratsversammlung am 30. September 2025 beschlossenen Haushalt 2026 übermittelt. Die Verwaltung hat damit für das Jahr 2026 grundsätzliche Planungssicherheit, während in anderen Kommunen noch grundlegend über den Haushalt beraten werden muss.
Die Kreditermächtigung für die Finanzierung von Investitionen im Jahr 2026 wird für Neumünster um 5,5 Mio. € (von 33,5 Mio. € auf 28 Mio. €) und die Summe der Verpflichtungsermächtigungen um 5,8 Mio. € (von 20,8 Mio. € auf 15 Mio. €) begrenzt. Verpflichtungsermächtigungen befähigen die Stadt, im laufenden Jahr Aufträge auszulösen (z.B. Bauvergaben und Fahrzeugbestellungen), die erst in den kommenden Jahren kassenwirksam werden. Die Stadt Neumünster ist, wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in Land und Bund, aktuell und auch perspektivisch nicht in der Lage, alle Aufwendungen durch eigene Erträge sicher zu stellen. Die Kommunalaufsicht weist in ihrem Erlass daher darauf hin, in den Bemühungen zur Konsolidierung nicht nachzulassen und hierüber zu berichten.
„Die Kürzungen der Möglichkeiten für vollständig kreditfinanzierte Investitionen in diesem und weiteren Jahren kommen nicht unerwartet. Wir bewerten diese als nachvollziehbar und moderat. Wir erkennen, dass die Kommunalaufsicht die Notwendigkeiten für Investitionen in unsere Daseinsvorsorge angemessen im Auge behält“, so der Erste Stadtrat und Kämmerer Michael Knapp.
Verwaltung erarbeitet Nachtragshaushalt
Vor dem Hintergrund, dass es aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig kaum gelingen kann, alle beabsichtigten Investitionen im laufenden Jahr auch tatsächlich auszuzahlen (z.B. Bauverzögerungen, Verschiebung von Lieferterminen, verzögerte Rechnungsstellungen) gilt es nun, die Auflagen der Kommunalaufsicht umzusetzen. Dazu wird durch die Verwaltung für die Ratsversammlung am 17. Februar 2026 ein erster Nachtragshaushalt erarbeitet.
Die zu erwartenden Finanzmittel des Sondervermögens für die Stadt Neumünster im Umfang von jährlich ca. 5,7 Mio. € (ca. 68 Mio. € gesamt über Zwölf-Jahreszeitraum) sind in der vorstehenden Beschluss- und Genehmigungssituation gänzlich unberücksichtigt. Hier gilt es, die finalen Landesregelungen, welche derzeit in der Erarbeitung sind, abzuwarten.
„Die finanzielle Situation vieler Kommunen und der Stadt Neumünster bleiben dramatisch. Wir dürfen in unseren Bemühungen zur Verbesserung im Rahmen unserer Möglichkeiten nicht nachlassen“, so der Kämmerer. Knapp ergänzt: „Zugleich wird aber erneut überdeutlich, dass eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen vorliegt, welcher nur durch bundes- und landesrechtliche Maßnahmen nachhaltig begegnet werden kann. Als Kommune erfüllen wir circa 25 Prozent aller gesamtstaatlichen Aufgaben für unsere Bürgerinnen und Bürger und erhalten nur gut 14 Prozent der staatlichen Einnahmen.“
