Neumünster (em) Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung mit Glasfaseranschlüssen und schnellem Internet ausstatten, können die Kosten für den Anschluss steuerlich geltend machen. Das rät der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Nutzt der Eigentümer seine Immobilie selbst, handelt es sich um absetzbare Handwerkerleistungen. Das Finanzamt berücksichtigt dann 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Maximal gibt es 1.200 Euro pro Jahr zurück. Materialkosten können nicht abgesetzt werden. Auf Nachfrage des Finanzamts muss der Steuerzahler die Rechnung vorlegen und die Überweisung des Geldbetrags nachweisen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Auch bei vermieteten Wohnungen werden die Hausanschlüsse an Versorgungsnetze steuerlich berücksichtigt. Werden erstmals Anschlüsse verlegt, handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten, die im Rahmen der Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden. Wird hingegen ein bereits vorhandener Anschluss ersetzt, können die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
BdSt-Bezirksverbands-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister erklärt, dass dieses aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. (Bundestagsdrucksache 18/13307).