Neumünster (em) Auf Basis der heute 1. November 2020 verabschiedeten Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus und des Infektionsschutzgesetzes hat die Stadt Neumünster eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen der Stadt verpflichtet.
Sie gilt vom 2. November an insbesondere in folgenden Straßen und Bereichen: Kuhberg, Gänsemarkt, Großflecken bis zur Kreuzung Plöner Straße, Lütjenstraße, Mühlenbrücke, Proppes Gang, Konrad-Adenauer-Platz, Kaiserstraße, Bahnhofstraße, Fußgängerdurchgang zur Friedrichstraße, Oderstraße von der Altonaer Straße bis einschließlich Kreuzung Saalestraße sowie alle Parkplätze des Designer Outlet-Centers.
Da die Coronabekämpfungsverordnung des Landes eine Maskenflicht dann vorsieht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht in den genannten Bereichen nur zu folgenden Zeiten: Montag bis Samstag jeweils von 6 bis 23 Uhr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Radfahrer von der Maskenpflicht ausgenommen sind und die Maske zum Essen, Trinken oder Rauchen nur dann abgenommen werden darf, wenn man sitzt oder steht.
