Die Stadt Neumünster gibt bekannt:

Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat die Stadt Neumünster eine Waffenverbotsverordnung erlassen, die das Führen von Waffen und Messern regelt. Die Waffenverbotszone umfasst den Bereich um den Zentralen Omnibusbahnhof und angrenzende Verkehrsflächen.

Die Waffenverbotszone kann dazu beitragen, dass das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird, Straftaten vorgebeugt werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung im innerstädtischen Bereich gestärkt wird. Sie wird in einem sensiblen Bereich in dem sich insbesondere zu Stoßzeiten viele Personen aufhalten, es zu beengenden Situationen kommen kann und die Fluchtwegesituation nicht immer klar ist. Die erweiterte Kontrollbefugnis stell die Einhaltung der Verordnung sicher.

Die geplante Maßnahme dient damit sowohl der präventiven Gefahrenabwehr, als auch der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und leistet einen gezielten Beitrag zu einem sicheren und geordneten städtischen Umfeld.

Die Verordnung untersagt das Führen von Messern sowie Waffen im Sinne des Waffengesetzes auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Dazu gehören neben Schusswaffen auch Schlagringe. Ausnahmen gelten unter anderem für Einsatzkräfte, Mitarbeitende von Sicherheitsfirmen und Handwerker, die Messer im Rahmen ihrer Berufsausübung nutzen.

Wer in der Waffenverbotszone vorsätzlich oder fahrlässig Waffen mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Waffen können außerdem eingezogen werden.

Die Waffenverbotszone umfasst folgende Bereiche (siehe auch mitgesendete Karte):

• Bahnhofstraße inklusive des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) bis zur Straße „Hinter der Bahn“ Ecke der Kirche St. Maria-St. Vicelin

• Fußgängertunnel zwischen dem ZOB und dem Post-Parkplatz

• Färberstraße und Friedrichstraße

• Kaiserstraße entlang der Holstengalerie bis zur Hausnummer 12 sowie rund um das Parkhaus der Holstengalerie angrenzend zum Konrad-Adenauer-Platz

• Fußweg zum Kuhberg zwischen den Hausnummern Kuhberg 18 und 20

• Konrad-Adenauer-Platz

• Kuhberg vom Fußgängerüberweg an der Ampelanlage vor der Hausnummer 20 bis zur Rendsburger Straße

• Rendsburger Straße von der Bahnunterführung bis zum Beginn Kuhberg

• Kieler Straße von der Kreuzung Kuhberg bis einschließlich dem Fußgängerüberweg an der Ampelanlage vor der Hausnummer 21