Neumünster (em) Die Stadt Neumünster wird im Zeitraum der Jahre 2016 und 2017 eine Stadtbiotopkartierung durchführen. Diese soll die landesweite Biotopkartierung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ergänzen.

Hintergrund ist, dass die Prüfkulisse der Landesaufnahmen für eine Stadtbiotopkartierung unzureichend ist. Weiterhin sind in einer Stadt im Gegensatz zur freien Landschaft unter anderem andere Maßstäbe anzulegen, ab wann eine Fläche als naturschutzfachlich wertvoll eingestuft wird. Für diese Kartierung ist ein Umweltingenieurbüro beauftragt worden. Die Mitarbeiter dürfen als „Beauftragte der Naturschutzbehörden“ nach § 65 (3) Bundesnaturschutzgesetzt sowie §49 (1) Landesnaturschutzgesetz zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke betreten und Bestandserhebungen vornehmen. Es werden Pflanzenaufnahmen stattfinden, sodass keine Boden- oder sonstigen Schäden entstehen werden.

Für Fragen steht Anja Schubring bei der Stadt Neumünster unter der Rufnummer 0 43 21 / 942 27 75 zur Verfügung.