Neumünster (em) Erfolgreich hat sich der Bezirksbeirates Neumünster/Segeberg im Bund der Steuerzahler bei der Delegiertenversammlung des Landesverbandes eingebracht. Angenommen wurde ein Antrag vom Bezirksbeiratsvorsitzenden Hans-Peter Küchenmeister, die Gesetzgebung bürgerverständlich zu gestalten. „Dabei geht es um eine ausreichende Vorlaufzeit von Gesetzen und Verordnungen,“ so Küchenmeister, „damit sich Anwender und Betroffene auf Änderungen einstellen können sowie um ein Verbot rückwirkender belastender Gesetzgebung.“
Weiterhin geht es um eine allgemein verständliche Sprache bei Gesetzesformulierungen und insbesondere auch um die Festlegung konkreter gesetzgeberischer Ziele, die sich anschließend kontrollieren lassen, damit bei Nichterfüllung das Gesetz geändert oder zurückgenommen werden kann. Mit diesem Vorstoß wollen die Delegierten die weitere Bürokratisierung der Gesellschaft in Deutschland eindämmen. Die Delegiertenversammlung des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein hat auf ihrer Delegiertenversammlung auch eine Resolution verabschiedet, in der gefordert wird, die Belastung der Bürger durch kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge zu begrenzen. Dazu sagt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein: „Die Belastung der Bürger in Schleswig-Holstein durch kommunale Abgaben ist schon heute zu hoch und steigt ständig weiter an. Unter dem Vorwand der Haushaltskonsolidierung wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Einnahmen zu steigern.
Doch Haushaltssanierung über Einnahmeerhöhungen ist der falsche Weg! Insgesamt stehen den Kommunen in Schleswig-Holstein finanzielle Mittel in nie gekanntem Ausmaß zur Verfügung. Dazu trägt auch die Reform des kommunalen Finanzausgleichs bei. Es ist also genug Geld da, um ohne Belastungserhöhung für die Bürger die notwendigen Prioritäten zu setzen.“ In der Resolution wird der Erhöhung von Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie von weiteren kommunalen Bagatellsteuern eine klare Absage erteilt. Kommunale Beiträge und Gebühren müssen auf das wirklich notwendige Maß begrenzt werden. Bei der öffentlichen Ver- und Entsorgung sollen alle Möglichkeiten zur Gebührensenkung genutzt werden. Dabei werden aber auch die Bundes- und Landesgesetzgeber in die Pflicht genommen. Diese dürften nicht durch zusätzliche Aufgabenübertragung und Verordnung höherer Standards zur Abgabenbelastung im kommunalen Bereich beitragen.