Neumünster/Kreis Segeberg (em) Das Wintersemester an den Hochschulen und Universitäten beginnt. Studierende können die Ausgaben für ihr Studium in der Einkommensteuererklärung absetzen. Womit sich Steuern sparen lassen, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg.

 Kosten, die im Zusammenhang mit einem Beruf bzw. dem künftigen Beruf anfallen, können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt auch für Studierende! Zu den steuerlich abzugsfähigen Posten zählen beispielsweise Ausgaben für Bücher, Schreibwaren, den Computer, die Kosten für das Repetitorium, Sprachtests, Praktika oder das Auslandssemester. Ob und in welcher Höhe die Kosten für das Studium abgesetzt werden können, hängt davon ab, in welchem Ausbildungsabschnitt sie anfallen, erklärt der Bund der Steuerzahler. 

 Im Detail: Ausgaben im Zusammenhang mit einem Erststudium, z. B. dem Bachelorstudium, werden vom Finanzamt nur als Ausbildungskosten im Bereich der Sonderausgaben berücksichtigt. Dies lohnt sich in der Regel nicht, da die meisten Studierenden während ihrer Ausbildung kein eigenes Einkommen erzielen. Besser sieht es im Zweitstudium aus. Dazu zählen ein Masterstudium, ein Studium, das im Anschluss an eine Lehre aufgenommen wird oder ein zweites Bachelorstudium. Hier gelten die Ausgaben als Werbungskosten. Der Vorteil: Auch, wenn man während des Studiums noch gar keine Einkommensteuern zahlt, können die Ausgaben festgestellt und in künftige Berufsjahre mitgenommen werden. 

Ein Tipp vom BdSt-Bezirksverbandsvorsitzenden Hans-Peter Küchenmeister: In der Einkommensteuererklärung sollte deutlich darauf hingewiesen werden, dass bereits ein erstes Studium oder eine Lehre abgeschlossen wurde, sodass das Finanzamt den Fall richtig einschätzt. 

Weitere Tipps, wie Studenten und ihre Eltern Studienkosten von der Steuer absetzen können, enthält das BdSt Infomaterial „Steuer und Studium“. Interessierte können dies beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein anfordern. Ein Anruf beim Bund der Steuerzahler unter der Nummer 0431-99 01 650 genügt.