Neumünster (em) Bereits am Donnerstag, 15. September, gegen 1.50 Uhr fiel Beamten des 2. Polizeirevier Neumünster in der Innenstadt ein Motorroller wegen der Fahrweise auf.

Zunächst konnte sich der Fahrer der Kontrolle entziehen. Er wurde jedoch kurz darauf an seiner Wohnnaschrift angetroffen und stellte sich heraus, dass der junge Mann (18 Jahre alt) keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen konnte. Der Motor hätte gedrosselt sein müssen. Außerdem bestand der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Außerdem wurde ihm das Fahren mit dem Roller in diesem technischen Zustand ohne gültige Fahrerlaubnis untersagt.

Am frühen Morgen des Donnerstags, 22. September, gegen 2.45 Uhr wurde der junge Mann erneut mit dem Roller fahrend und zwar in technisch unverändertem Zustand angetroffen. Natürlich war er weiterhin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und erneut stand der Verdacht im Raum, dass er auch wieder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, was wiederum eine Blutprobenentnahme nach sich zog. Der Roller wurde zunächst zu Beweissicherung zum Polizeirevier gebracht. Bezüglich der ihm vorgeworfenen Verstöße war der junge Mann völlig uneinsichtig. Die Führerscheinstelle der Stadt Neumünster erhielt Kenntnis, zumal der 18-Jährige äußerte, dass er gerade dabei sei den Führerschein zu erwerben.

Originaltext: Polizeidirektion Neumünster