Neumünster (lm/lr) Pflegende Angehörige setzen sich durch ihr Engagement häufig einer Mehrfachbelastung aus und kommen an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Die Zahl der Diagnosen von chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen liegt bei diesem Personenkreis bis zu 51 Prozent höher als beim Durchschnittsbürger.

Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft nehmen nur 13 Prozent der pflegenden Menschen professionelle Hilfe in Anspruch. „Hilfe wird oft erst dann angenommen, wenn es nicht mehr anders geht“, wissen die Fachkräfte des ASB. Es muss aber keine stationäre Kurzzeitpflege sein. Dank der Hilfe des ASB Pflegedienstes in Neumünster und der ASB Sozialstation in Bad Segeberg kann das zu pflegende Familienmitglied in der gewohnten Umgebung versorgt werden. Dafür muss bei der zuständigen Pflegekasse ein schriftlicher Antrag auf Verhinderungs- oder Ersatzpflege eingereicht werden.

Die Pflegekasse zahlt bei Inanspruchnahme einer professionellen Pflegekraft bis zu 1.550 Euro im Jahr für eine Betreuungszeit von acht Stunden am Tag, auf 28 Tage im Jahr beschränkt oder Stundenweise, wobei sich die Anzahl der Tage entsprechend verlängert. Seit 2013 haben mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz erstmals auch Menschen mit der Pflegestufe 0 einen Anspruch auf Verhinderungspflege. „Mit dem Angebot der Verhinderungspflege zu Hause wollen wir pflegende Angehörige dabei unterstützen, sich wenigstens von Zeit zu Zeit eine Auszeit zu gönnen“, so das Team des ASB.