Neumünster (em) Da bei der Stadt Neumünster einige Anfragen und Beschwerden zu den Wahlbenachrichtigungen eingegangen sind, weisen wir daraufhin, dass für die bis zum 16. April versendeten 62.050 Wahlbenachrichtigungen Begrifflichkeiten entsprechend den Vorgaben der leichten Schrift und somit der Beschlusslage des Schleswig-Holsteinischen Landtages verwendet wurden.

Die Stadt Neumünster hat in diesem Zusammenhang keinen Einfluss auf den Text und die Gestaltung der Wahlbenachrichtigung, die sich aus wahlrechtlichen Vorschriften ergeben. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern hat der Landeswahlleiter eine Hotline eingerichtet, in der Bürgerinnen und Bürger ihre positive wie negative Kritik zu den Wahlunterlagen äußern können. Die Hotline ist noch bis zum 5. Mai unter der Rufnummer 04 31 / 988 77 66 zu erreichen.