Neumünster (em) Im Sommer verbringen viele Gartenfreunde ihre Zeit draußen, um Rasen und Beete zu pflegen. Dabei fallen auch Abfälle wie Strauch- und Rasenschnitt an. Diese werden häufig, teils unwissentlich, illegal in der freien Landschaft entsorgt. Das schadet unter anderem der heimischen Pflanzenwelt, denn in Gärten werden häufig auch exotische Blumen angepflanzt.

Werden diese außerhalb des Gartens entsorgt, können sie sich dort vermehren und heimische Pflanzen verdrängen. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster ist.

Auch Pflanzen, die sich nicht mehr ausbreiten können, wie beispielsweise Gräser im Rasenschnitt, dürfen nicht in der Natur entsorgt werden. Dort werden sie zersetzt und tragen Nährstoffe wie Stickstoff in den Boden ein. Dadurch werden stickstoffliebende Pflanzen wie Brennnesseln gefördert und viele Pflanzen verdrängt, die wenig Nährstoffe benötigen.

Die meisten Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten sind jedoch auf heimische Pflanzen mit geringem Nährstoffbedarf angewiesen und finden auch daher immer weniger Nahrungsquellen. Zudem sind Gartenabfälle kein schöner Anblick für Menschen, die Erholung in der Natur suchen, so die untere Naturschutzbehörde weiter.

Das Entsorgen von Grünabfällen in der Natur beeinträchtigt die Umwelt daher in vielerlei Hinsicht und ist auch abfallrechtlich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Auch die Stadtverordnung zum Landschaftsschutzgebiet Stadtrand Neumünster, welches um die Stadt verläuft, verbietet es insbesondere dort Abfälle abzulagern. Durch eine Entsorgung von Gartenabfällen in der Natur begeht man somit gleich mehrere Gesetzesverstöße, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.

Um der Umwelt und sich selbst keinen Schaden zuzufügen sowie zur Schonung der Ressourcen beizutragen, sollten Gartenabfälle daher sachgemäß kompostiert, über die Grüne Tonne entsorgt, zum Wertstoffzentrum der Stadtwerke Neumünster (SWN) im Padenstedter Weg oder zur Organischen Müllabfuhr (O.M.A.) der AWO im Kreuzkamp 90 gebracht werden, erklärt die untere Naturschutzbehörde.

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