Neumünster (em) Die Wohngeldstelle der Stadt Neumünster wurde bereits zum 01. Dezember 2022 in Teilen personell aufgestockt, um das erwartete Antragsaufkommen auf Wohngeldleistungen bedienen zu können. Der bisherige Fallbestand konnte erfolgreich zum 01.01.2023 auf das neue Recht umgestellt werden, d. h. diejenigen, die bereits Leistungen bezogen, haben das erhöhte Wohngeld pünktlich im Januar erhalten.
Allerdings ist die Zahl der Neuanträge in den vergangenen Wochen wie erwartet enorm stark angestiegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt dadurch zurzeit je nach Einzelfall grundsätzlich zwei bis vier Monate.
Die Wohngeldstelle bittet daher, aktuell von telefonischen Anfragen zum Stand der Bearbeitung des gestellten Antrags möglichst abzusehen.
Wegen des erheblichen Antragsaufkommens hat die Wohngeldstelle telefonische Sprechzeiten eingeführt, die aber nur für Bestandsfälle gelten:
Montags bis freitags kann in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr sowie montags bis donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr der/die auf dem Wohngeldbescheid aufgeführte Ansprechpartner/-in direkt erreicht werden.
Die Sammelnummer 04321 942 3202 ist von diesen Sprechzeiten nicht betroffen. Die Bürger/-innen, die bislang noch keine Leistungen beziehen, können diesen Service weiterhin nutzen, wenn sie allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld haben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das bestehende Anliegen per E-Mail an
wohngeldstelle@neumuenster.de zu senden. Das Team der Wohngeldstelle ist bemüht, diese schnellstmöglich zu beantworten.
Wer den Eindruck hat, Hilfe zu benötigen, soll gerne zunächst den Proberechner unter www.neumuenster.de/wohngeld nutzen und dann ggf. einen Antrag einreichen. Der Rechner gibt Auskunft, ob ggf. ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.
Zudem werden auf der Homepage häufig gestellte Fragen beantwortet. Darüber hinaus können Anträge für das Wohngeld ebenfalls direkt über die Homepage der Stadt heruntergeladen werden. Antragsformulare in Papierform liegen ferner ohne Termin im Foyer des Neuen Rathauses zum Mitnehmen bereit.
Eine Abgabe der Antragsunterlagen ist ohne Termin in der Information des Bürgerbüros in den Rathausarkaden möglich. Die Antragsunterlagen können auch in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses geworfen werden oder auf dem Postweg (Postfach 2640, 24516 Neumünster) gesendet werden. Damit eine zweifelsfreie Zuordnung und schnellere Bearbeitung gewährleistet werden kann, sollte auf dem eingereichten Umschlag jedoch als Adressat die Wohngeldstelle genannt werden.