Neumünster (em) Wenn der Chef den Mindestlohn nicht bezahlt: In Neumünster bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Kiel in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 56 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein.
Für Finn Petersen von der NGG Schleswig-Holstein Nord steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“ Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Positiv wertet Petersen dabei die Zunahme der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Kieler Zollbeamten laut Statistik 117 Hotels, Gaststätten und Restaurants das sind 77 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen in Neumünster, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont der Gewerkschafter. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Petersen weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Petersen: „Nur wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“
Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Deutschlandweit wurden demnach im ersten Halbjahr gut 3.700 Betriebe des Gastgewerbes vom Zoll überprüft 21 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Foto: Der Besuch vom Zoll kann für viele Betriebe unangenehm werden. Die Beamten kontrollieren auch die Einhaltung des Mindestlohns. NGG