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Stadt Neumünster
Geflügelpest: Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelställen
Neumünster (em) Aufgrund der Nachweise der Geflügelpest hat die Stadt Neumünster eine neue Allgemeinverfügung amtlich bekannt gemacht. Hier sind unter anderem Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelställe angeordnet worden. Nach mehr als 115 Wildvögeln in mehreren Kreisen des Landes Schleswig-Holstein, einer hohen Zahl an Totfunden, Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Kreis Nordfriesland und zuletzt auch im benachbarten Kreis Segeberg ist jetzt auch Neumünster betroffen.
Nun gilt auch für Geflügelhalter der Stadt Neumünster nach dem amtlichen Nachweis des hochpathogenen Virus der Aviären Influenza des Subtyps H5N8 bei einer tot aufgefundenen Möwe die landesweit per Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein erklärte Stallpflicht gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Neumünster vom 10.11.2020, die am 12.11.2020 ersetzt wurde.
Im gesamten Stadtgebiet dürfe
12.11.2020
