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Stadt Neumünster

80 Jahre alte Blutbuche am Max-Röer Platz muss gefällt werden

Neumünster (em) Die mehr als 80 Jahre alte Blutbuche auf dem Max-Röer-Platz muss jetzt aus Gründen der Verkehrssicherung leider gefällt werden. Es ist geplant, den kranken Baum am Mittwoch, 8. Juli 2020, fällen zu lassen. In der Krone des kranken Baumes stellten Fachleute sehr viel Totholz fest, das unkontrolliert herunter zu brechen droht. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Denkmalpflegebehörde wurde jetzt ein Antrag zur Baumfällung gestellt. Der Stadtteilbeirat Stadtmitte stimmte zudem der dringend notwendigen Maßnahme zu und hat vorgeschlagen, an dieser Stelle eine neue Blutbuche zu pflanzen. Die Blutbuche am Max-Röer-Platz ist ein vielen Neumünsteranern bekannter Baum. Er prägt das Ortsbild und fügt sich wie selbstverständlich in das denkmalgeschützte Ensemble der gründerzeitlichen Villen und ihrer Gärten an der Marienstraße ein. Bei dem Baum wird seit einigen Jahren eine starke Rückbildung der Krone beobachtet,
01.07.2020
Stadt Neumünster

Fällverbot für Gehölze jetzt schon ab 1. März

Neumünste (em) Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass das neue Landesnaturschutzgesetz Knickpflege und Baumfällungen nur noch bis Ende Februar erlaubt. Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze ab dem 1. März bis zum 30. September eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein galt bisher auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Dieser Termin ist nun seit 2017 mit der Gültigkeit des neuen Landesnaturschutzgesetzes an den bundesweit einheitlichen Termin 1. März angeglichen. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass dies auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope
24.02.2017
Stadt Neumünster

Ergebnisse der Ratsversammlung in Kurzform

Neumünster (em) Zusammenfassung aus Teil I und Teil II der Ratsversammlung. Die Kleine Anfrage der SPD-Ratsfraktion betrifft den Flohmarkt der Holstenköste und wurde von Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras beantwortet. Die Anfrage der Ratsfraktion BfB/PIRATEN betrifft die Kooperation zwischen dem Jobcenter Neumünster und der Fachschule für Sozialpädagogik Elly-Heuss-Knapp-Schule und wurde vom 1. Stadtrat Günter Humpe-Waßmuth beantwortet. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion betriftt die Beantragung von möglichen Fördergeldern für Neumünster aus dem EU-Förderprogramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und wurde einstimmig angenommen. Der gemeinsame Antrag der Ratsfraktionen SPD, BfB/PIRATEN und Die Grünen betrifft die Fällung von Bäumen und Ersatzpflanzungen in der Straße „Am Teich“ wurde mehrheitlich angenommen. Der CDU-Änderungsantrag zum geänderten Antrag der SPD-Ratsfraktion betrifft die Fortschreibung des Einzelhandels- und
05.06.2014
Stadt Neumünster

Knickpflege und Baumfällungen nur bis 15. März

Neumünster (em) Die Anzeichen des nahenden Frühlings mehren sich von Tag zu Tag. Insbesondere sind die ersten, oft noch etwas ungeübten Balzrufe und -gesänge der Singvögel zu vernehmen und der ein oder andere Strauch und Baum treibt auch schon seine Knospen in Erwartung der wärmeren Jahreszeit aus. Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze vom 1. März bis zum 1. Oktober eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein gilt auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass er auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach dem Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope. Das bedeutet
07.03.2014
Stadt Neumünster

Forstarbeiten in städtischen Wäldern am 22. Januar

Neumünster (em) Wie in den Vorjahren werden auch in diesem Winterhalbjahr wieder zahlreiche Forstarbeiten in den städtischen Wäldern durchgeführt. Schwerpunkt dieser Arbeiten werden in dieser Saison vorrangig Fäll- und Verkehrssicherungsarbeiten entlang der städtischen Wanderwege wie zum Beispiel dem Schwalewanderweg (Ochsenweg) zwischen Burgstraße und Helmoldstraße bilden. Der Umfang der anstehenden Arbeiten reicht dabei vom Totholzschnitt über Kronenpflege und Pflegehieb bis zur Gefahrbaumfällung. Die Arbeiten werden voraussichtlich am Dienstag, 22. Januar, am Schwalewanderweg beginnen und vermutlich im Februar im Stadtwald abgeschlossen werden.
21.01.2013
Stadt Neumünster

Knickpflege und Baumfällungen nur bis 15. März erlaubt

Neumünster (em) Die Anzeichen des nahenden Frühlings mehren sich von Tag zu Tag. Insbesondere sind die ersten, oft noch etwas ungeübten Balzrufe und -gesänge der Singvögel zu vernehmen und der ein oder andere Strauch und Baum treibt auch schon seine Knospen in Erwartung der wärmeren Jahreszeit aus. Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze ab dem 1. März bis zum 1. Oktober eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein gilt auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass er auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt. Knicks sind zudem nach Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope. Das bedeutet
24.02.2012