Neumünster (em) Die Anzeichen des nahenden Frühlings mehren sich von Tag zu Tag. Insbesondere sind die ersten, oft noch etwas ungeübten Balzrufe und -gesänge der Singvögel zu vernehmen und der ein oder andere Strauch und Baum treibt auch schon seine Knospen in Erwartung der wärmeren Jahreszeit aus.
Zum Schutz der brütenden Singvögel und der für die Gehölze so wichtigen Wachstumsperiode hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz verordnet, dass Gehölze vom 1. März bis zum 1. Oktober eines Jahres nicht gefällt werden dürfen. Für Schleswig-Holstein gilt auf Grund der besonderen klimatischen Verhältnisse diese Fällverbotsfrist gemäß Landesnaturschutzgesetz erst ab dem 15. März. Die untere Naturschutzbehörde weist ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Termins hin und insbesondere auch darauf, dass er auch für das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gilt.
Knicks sind zudem nach dem Landesnaturschutzgesetz auch besonders geschützte Biotope. Das bedeutet für Grundstückseigentümer, die Knicks auf oder an ihrem Grundstück haben, dass sie diese fachgerecht zu pflegen haben. Das heißt zum Beispiel, sie nicht wie eine Hecke im jährlichen Rhythmus zu stutzen, sondern sie alle etwa zehn Jahre auf den Stock zu setzen. Auch für die größeren Bäume im Knick, die so genannten Überhälter, gibt es Vorgaben vom Gesetzgeber, was ihre Pflege oder gegebenenfalls ihre Fällung betrifft.
Pflegehinweise und weitere interessante Informationen zu den ökologisch bedeutsamen Knicks sind übersichtlich in einer kleinen Broschüre zusammengestellt, die die untere Naturschutzbehörde kostenlos für alle Interessierten bereit hält. Auch für alle weiteren Fragen zum Thema 'Knick' stehen Ihnen die dortigen Mitarbeiter zur Verfügung (Rufnummer 942-2776 ). Die Erhaltung dieser alten Kulturlandschaftselemente in unserer Stadt hat aus Naturschutzsicht Priorität, auch wenn es oft nur noch Knickreste sind, die Grundstücksgrenzen markieren oder Kleingärten trennen. Bei dieser Aufgabe ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Grundbesitzern und Naturschutzbehörde deshalb von zentraler Bedeutung.