Stadtmagazin
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Stadt Neumünster

Damit alle auf der Holstenköste gelassen feiern können

Die Holstenköste 2026 soll für alle Besucherinnen und Besucher ein gelungenes Erlebnis werden. Deswegen arbeiten im Hintergrund verschiedene Teams, die sich speziell um die Bedürfnisse unterschiedlicher Besuchergruppen kümmern. Jugendschutzstreifen auf der Köste Die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Familien- und Jugendhilfe der Stadt Neumünster achten mit Hilfe mehrerer Maßnahmen besonders auf den Jugendschutz auf der Holstenköste.  Ein wichtiger Bestandteil sind dabei die Jugendschutzstreifen, die am Freitag- sowie am Samstagabend auf dem Holstenköstengelände unterwegs sind. Ihre Aufgabe besteht darin, Alkohol trinkende oder rauchende junge Leute anzusprechen und ihr Alter zu kontrollieren. Sollten die kontrollierten Jugendlichen tatsächlich minderjährig sein, müssen sie den Alkohol beziehungsweise die Tabakwaren abgeben. Eine beliebte Jugendschutz-Maßnahme ist die Jim‘s Bar. Die Bar steht auf der Fläche vor der Jungen Bühne und verkauft aus
09.06.2026
Stadt Neumünster

Apell an Hundebesitzer - Rücksichtnahme im Dosenmoor

Neumünster. Die untere Naturschutzbehörde weist Besucherinnen und Besucher des Dosenmoors darauf hin, dass im gesamten Naturschutzgebiet Dosenmoor eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt sowie der Sicherheit der Tiere selbst. Bei Verstoß gegen die Leinenpflicht wird ein Bußgeld verhängt. Das Dosenmoor ist ein besonders sensibler Lebensraum und bietet vielen verschiedenen Tieren, wie Damwild, Kranichen, Sumpfohreulen, Kreuzottern, Moorfröschen sowie zahlreiche Singvögeln Zuflucht. Freilaufende und an der Schleppleine geführte Hunde können schon bei vermeintlich großen Entfernungen Wildtiere aufscheuchen, wodurch sie wertvolle Energie verlieren und ihre geschützten Rückzugsräume verlassen. Gerade während der Brutzeit ab dem 1. März benötigen Vögel ausreichend Ruhe, um ihre Nester zu schützen und ihren Nachwuchs aufzuziehen. Bei Störungen verlassen Vögel ihre Nester, wodurch Eier
19.03.2026
Stadt Neumünster

Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz. Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen. Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025
Stadt Neumünster

Stadt Neumünster mahnt zur Einhaltung der Leinenpflicht – Hohe Bußgelder drohen

Neumünster. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse im Fall des als gefährlich eingestuften Schäferhundes, möchte die Ordnungsbehörde der Stadt Neumünster darauf hinweisen, dass bei einer nicht eingehaltenen Leinenpflicht mit einem Bußgeld zu rechnen ist. Bei Haltern von Hunden, die gegen die Leinenpflicht verstoßen, wird ein Bußgeld von circa 150 Euro fällig. Sollte der Hund bereits als gefährlich festgestellt worden sein, liegt das Bußgeld deutlich höher. Hier muss der Halter bei einem Verstoß circa 1.000 Euro zahlen. Als gefährlich festgestellte Hunde haben eine durchgängige Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 14 HundeG SH). Für alle weiteren Hunde gilt eine Leinenpflicht nur in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Park- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete (§ 3HundeG SH). Die Gefährlichkeit eines Hundes stellt die Ordnungsbehörde der Stadt Neumünster nach §7 des Hundegesetzes
22.08.2025