Neumünster. Bisher wurden Hundesteuermarken für jeden im Stadtgebiet gemeldeten Hund ausgegeben. Zwecks Bürokratieabbaus und Digitalisierung der Bearbeitung der Hundesteuerfälle schafft die Stadt Neumünster die Hundesteuermarken rückwirkend zum 01.07.2025 ab.
Hundesteuermarken, die bereits herausgegeben wurden und sich im Besitz des Hundehalters bzw. der Hundehalterin befinden, dürfen vom Halsband des Hundes entfernt werden. Eine Rückgabe der Hundesteuermarken an die Abteilung Steuern und Abgaben ist nicht erforderlich.
In Schleswig-Holstein gilt die Kennzeichnungspflicht für Hunde. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen elektronisch gekennzeichnet werden. Die Tierärztin oder der Tierarzt setzt dafür einen etwa reiskorngroßen Mikrochip unter der Haut des Hundes ein. Der Transponder muss dem ISO-Standard 11784 entsprechen und mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können. Die Mikrochipnummer ist der Hundesteueranmeldung bereits seit Jahren beizufügen. Die Kennzeichnung eines Hundes mittels Hundemarke ist daher nicht mehr erforderlich und somit verzichtbar.